DiGA werden auf Basis der höchsten wissenschaftlichen Standards von Expert:innen entwickelt.
Was sind DiGA?
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) sind Browser- oder App-basierte Anwendungen, die von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bei unterschiedlichen Erkrankungen verordnet werden können. Dabei handelt es sich um Gesundheitsanwendungen, die einen medizinischen Nutzen haben, positive Versorgungseffekte oder eine Verbesserung im Ablauf der Behandlung oder Therapie einer Erkrankung ermöglichen. Beispielsweise warten in Deutschland sehr viele Patient:innen mit psychischen Erkrankungen auf einen Therapieplatz. DiGA können dabei durch Anwenden von etablierten Therapien helfen (wie z.B. die kognitive Verhaltenstherapie bei Schlafstörungen). Hier ermöglichen DiGA durch die Anwendung von etablierten digitalen Therapien oder neuen digitalen Behandlungsmethoden bereits vor der eigentlichen Psychotherapie eine schnelle digitale Behandlung (wie z.B. die kognitive Verhaltenstherapie bei Schlafstörungen). Alle DiGA sind Medizinprodukt einer niedrigen Risikoklasse (Klasse I oder IIa) und müssen erfolgreich ein Konformitätsbewertungsverfahren nach MDR (Medical Device Regulation) absolviert haben. Weiterhin müssen positive Versorgungseffekte durch die Anwendung nachgewiesen werden. Auch werden alle DiGA auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Qualität geprüft, sodass die Anwendung ebenfalls Datensicherheit und Datenschutz gewährleisten.
Wissenschaftlich fundiert
Zugelassenes Medizinprodukt
Alle vom BfArM gelisteten DiGA sind als Medizinprodukt der Risikoklasse I oder IIa zugelassen.
100 % Kostenübernahme
DiGA sind durch die gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen erstattungsfähig.
Diese Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) können die Kooperationsärzt:innen bei Doktor.de dir bei Bedarf verschreiben:
Unterschied zwischen Digitalen Gesundheitsanwendungen und Gesundheitsapps zum Downloaden im App Store
Die Prüfung und Zulassung von Digitalen Gesundheitsanwendungen erfolgt über das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz: BfArM). Dabei werden festgelegte Anforderungen hinsichtlich Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Datenschutz und Datensicherheit geprüft. Des Weiteren muss die DiGA einen Nachweis eines positiven Versorgungseffektes erbringen.
Erst wenn diese Kriterien erfüllt sind, wird die DiGA in dem „Verzeichnis für Digitale Gesundheitsanwendungen“ gelistet, kann von Ärztinnen verschrieben und von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.
Nach dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte muss eine DiGA folgende Merkmale aufweisen:
- ein Medizinprodukt mit einer niedrigen Risikoklasse sein,
- die Hauptfunktion der DiGA auf Technologien beruhen,
- bei der Erkennung, Überwachung, Behandlung oder Linderung von Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen unterstützen
Weiterhin soll durch alle DiGA ein medizinischer Nutzen und Mehrwert für die Patient:innen erzielt werden. Hierzu zählen:
- Verkürzung der Krankheitsdauer
- Verbesserung des Gesundheitszustandes
- Verbesserung der Lebensqualität
- Verlängerung des Lebens
Jedoch ist nicht jede App, die du im App Store oder Play Store herunterladen kannst, eine zertifizierte Digitale Gesundheitsanwendung. Ausschließlich approbierte Ärzt:innen dürfen DiGA verschreiben. DiGA sind nur durch einen Freischaltcode, welchen du von Deiner Versicherung erhältst, herunterzuladen und zu nutzen. Apps, die zum freien Download in den App-Stores zur Verfügung stehen, erfüllen in der Regel nicht die strengen Kriterien des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Wie erhalte ich eine DiGA?
DiGA können dir im Rahmen einer ärztlichen Beratung oder Behandlung via Indikationsbestätigung oder mithilfe eines speziellen medizinischen Formulars verordnet werden. Dazu wird im ärztlichen Gespräch zunächst überprüft, ob Du die medizinische Indikation für den Einsatz einer speziellen DiGA erfüllst – das bedeutet, ob eine medizinische Behandlung mittels DiGA in deinem Fall angemessen ist – oder zunächst weitere Untersuchungen notwendig sind. Weiterhin wird durch den behandelnden Arzt oder die behandelnde Ärztin eruiert, ob der Einsatz einer DiGA die beste Therapieoption in deinem spezifischen Fall ist. Nicht jeder Patient bzw. jede Patientin erhält eine DiGA. Das Verschreiben obliegt immer dem behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärztin und ist vom Krankheitsbild sowie von anderen individuellen Faktoren des Patienten abhängig.
Wenn du eine DiGA verordnet bekommen hast, so werden die Kosten im Normalfall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Hierfür musst du im Nachgang die Indikationsbestätigung oder das medizinische Formular bei deiner Krankenkasse oder Versicherung einreichen, um den Freischalte-Code für die DiGA zu erhalten. Je nach Anwendung, Therapieziel und Behandlungserfolg sind auch Folgeverordnungen möglich. Bisher gibt es viele, aber noch nicht für jedes Erkrankungsbild eine passende Gesundheits-App. Die Liste wird jedoch regelmäßig um neue Gesundheits-Apps erweitert.
In vier Schritten zur digitalen Sprechstunde:

Schritt 1: Registrieren

Schritt 2: Check-In

Schritt 3: Los geht’s

Schritt 4: Erhalte deinen Freischaltcode
Häufig gestellte Fragen zu Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Was sind DiGA?
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) sind Browser- oder App-basierte digitale Anwendungen, die von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bei unterschiedlichen Erkrankungen Patient:innen verordnet werden können. Dabei handelt es sich meist um Apps, die einen medizinischen Nutzen haben, positive Versorgungseffekte haben oder eine Verbesserung im Ablauf der Behandlung oder Therapie einer Erkrankung ermöglichen. In Deutschland warten beispielsweise sehr viele Patient:innen mit psychischen Erkrankungen auf einen Therapieplatz. Hier ermöglichen DiGA durch die Anwendung von etablierten digitalen Therapien oder neuen digitalen Behandlungsmethoden bereits vor der eigentlichen Psychotherapie eine schnelle digitale Behandlung (wie z.B. die kognitive Verhaltenstherapie bei Schlafstörungen). Alle DiGA sind Medizinprodukt einer niedrigen Risikoklasse (Klasse I oder IIa) und müssen erfolgreich ein Konformitätsbewertungsverfahren nach MDR (Medical Device Regulation) absolviert haben. Weiterhin müssen positive Versorgungseffekte durch die Anwendung nachgewiesen werden. Auch werden alle DiGA auf Sicherheit, Funktionstauglichkeit und Qualität geprüft, sodass die Anwendung ebenfalls Datensicherheit und Datenschutz gewährleisten.
Wie erhalte ich eine Indikationsbestätigung oder ein Formular für eine DiGA?
DiGA können dir im Rahmen einer ärztlichen Beratung per Indikationsbestätigung oder Formular verordnet werden. Dazu wird im ärztlichen Gespräch überprüft, ob zunächst weitere Untersuchungen nötig sind und was die beste Therapieoption ist.
Wenn du eine DiGA verordnet bekommen hast, so werden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Je nach Anwendung, Therapieziel und Behandlungserfolg sind auch Folgeverordnungen möglich. Bisher gibt es viele, aber noch nicht für jedes Erkrankungsbild eine passende Gesundheits-App. Die Liste wird jedoch regelmäßig um neue Gesundheits-Apps erweitert.
Du kannst die mit Doktor.de kooperierenden Ärzt:innen auf die Möglichkeit ansprechen, bei deinem Erkrankungsbild eine DiGA Verordnung zu erhalten. Lade dir unsere Doktor.de App herunter und erhalte innerhalb kurzer Zeit eine professionelle Beratung zu digitalen Gesundheitsanwendungen.
Welche DiGA können verordnet werden?
Von den zahlreichen Gesundheitsapps können nur ausgewählte Apps verordnet werden, welche die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen an Benutzer- und Bedienerfreundlichkeit, wissenschaftliche Grundlagen, Datenschutzrichtlinien (DSGVO konform) erfüllen und als Medizinprodukt einer niedrigen Risikoklasse durch das BfArM entsprechend gelistet sind. Entsprechend müssen diese durch erfahrene Fachkräfte entwickelt und die Wirksamkeit durch entsprechende Studien nachgewiesen sein.
Wie lang ist die Behandlungsdauer mit einer DiGA?
Die Behandlungsdauer pro Behandlungseinheit beträgt bei den meisten DiGA 90 Tage. Bei einigen DiGA gibt es die Möglichkeit einer Folgeverordnung. Die Kosten für Folgeverordnungen werden ebenfalls von deiner Krankenkasse/Versicherung übernommen.
Werden die Kosten für eine DiGA von meiner Krankenkasse / Krankenversicherung übernommen?
Liegt bei dir ein medizinischer Grund (medizinische Indikation) für die Verordnung einer DiGA vor, so werden die Kosten von allen gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen. Zuzahlungen für dich als Patient:in fallen nicht an. Private Versicherungen werden nach Antrag auf Kostenübernahme (mit unserem Doktor.de Formular) die Kosten ebenso übernehmen.
Warum ist eine Verordnung von DiGA per Indikationsbestätigung oder Formular möglich?
Grundlage für die Verordnung ist das Digitale-Verordnungs-Gesetz (DVG) aus dem Jahr 2019. Es soll die einfache Verordnung von entsprechend geeigneten Apps für eine verbesserte Patientenversorgung durch Kostenübenahme durch die gesetzliche Krankenkasse ermöglichen. Dabei sollen DiGA etablierte Behandlungskonzepte sinnvoll ergänzt werden und der Behandlungsverlauf positiv beeinflusst werden.