Alle Informationen zur kinderärztlichen Videosprechstunde

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In wenigen Schritten zur digitalen kinderärztlichen Videosprechstunde

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Schritt 1: Registrieren

Nach dem Download der App musst du dich einmalig in einem kurzen und einfachen Prozess registrieren – und schon stehen dir sämtliche Funktionen von Doktor.De zur Verfügung. Für die Behandlung deines Kindes füge es in deinem Konto unter "Mehr" hinzu.
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Schritt 2: Check-In

Die kinderärztliche Videosprechstunde ist aktuell Montag, Mittwoch und Freitag von 08 Uhr bis 09 Uhr verfügbar. Um an dieser teilzunehmen, wähle auf dem Startbildschirm die Kachel "Kinderärztliche Videosprechstunde" aus. Anschließend wirst du von unserer digitalen Schwester Anna zu den Symptomen und dem allgemeinen Gesundheitszustand deines Kindes befragt, damit du schnell und gezielt ärztlichen Rat bekommen kannst.
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Schritt 3: Los geht’s

Sobald jemand der mit uns kooperierenden Kinderärzt:innen bereit für die digitale Beratung ist, wirst du über unsere App und eine sichere Verbindung zu einem Videocall eingeladen. Du kannst diesen annehmen, wo es dir am besten passt.
4 iPhone Screen

Schritt 4: Dokumente erhalten

Im Anschluss an die telemedizinische Behandlung erhältst du bei Bedarf ein Rezept, eine Kind-Krankschreibung oder eine Überweisung.

Häufige Fragen und Antworten zur kinderärztlichen Videosprechstunde

 

Für wen ist die kinderärztliche Sprechstunde bei Doktor.De geeignet?

Kinder und Jugendliche können bis zum 18. Lebensjahr die kinderärztliche Sprechstunde in Begleitung eines Sorgeberechtigten wahrnehmen.

Welche Ärzte und Ärztinnen führen die kinderärztliche Sprechstunde durch?

Alle Ärzte und Ärztinnen, die auf Doktor.De eine kinderärztliche Sprechstunde anbieten, haben eine Facharztausbildung in Kinder- und Jugendmedizin und eine deutsche Approbation.

Bei welchen Erkrankungen meines Kindes kann Doktor.De mir helfen?

Die kinderärztliche Videosprechstunde bei Doktor.De kann für die Diagnose und die Beratung von verschiedenen Kinderkrankheiten genutzt werden. Unser kinderärztlichen Fachärzt:innen können Eltern und Kinder zu den unterschiedlichsten Krankheitsbildern und Symptomen beraten, dazu gehören unter anderem:

  • Erkältungssymptome
  • Hautprobleme
  • Kinderkrankheiten
  • Allergien & Unverträglichkeiten
  • Infektionen & Entzündungen
  • Lunge & Atemwege
  • Magen & Darm
  • Nieren & Harnwege

Bitte beachte, dass die Ärzte und Ärztinnen in jedem individuellen Fall entscheiden, ob eine telemedizinische Behandlung durchführbar ist.

Welche Symptome sind von einer Behandlung mittels Videosprechstunde ausgeschlossen?

Die folgenden Symptome erfordern eine sofortige persönliche medizinische Versorgung und sind nicht für die Videosprechstunde geeignet:

Fieberkrampf – erhöhte Temperaturen mit Krampfanfällen oder/und Fieber mit Bewusstseinstrübung

Atemnot oder Schwerer Brustschmerz – Luftnot, Druck-/Engegefühl oder starke Schmerzen im Bereich des Brustkorbs und/oder Herzens, auch durch das Verschlucken von Fremdkörpern

Allergische Reaktion – mit Gesichtsschwellung, Atemnot und/oder Kreislaufprobleme sowie Wespenstich im Mund

Vergiftung – wende dich an die Giftnotzentrale, z. B. Giftnotruf der Charité in Berlin 030 192 40 oder eines anderen Bundeslandes

Starke Schmerzen – starke Schmerzen jeglicher Art und Lokalisation

Starke Blutung, Verletzung oder Unfall – stark blutende Wunde, Blutung, die sich nicht stoppen lässt, oder schwerer Unfall/Sturz sowie Verbrennungen/Verbrühungen oder beinahe Ertrinken

Neurologische Ausfälle – Ausfall eines Sinnesorgans, Bewusstseinsstörungen, Wesensveränderungen, Krampfanfälle, Lähmungserscheinungen oder anderweitige Bewegungsunfähigkeiten

Bitte beachte, dass diese Liste nicht abschließend ist. Es gibt weitere Situationen, bei denen eine Videosprechstunde nicht ausreicht und eine persönliche Untersuchung durch einen Arzt oder eine Ärztin erforderlich ist. Wenn du dir unsicher bist oder es um akute und ernste Gesundheitsprobleme geht, ist es ratsam, den Notruf 112 zu kontaktieren oder direkt in die Notaufnahme zu gehen, um angemessene medizinische Hilfe zu erhalten. Deine Gesundheit und Sicherheit sind uns wichtig, und wir empfehlen immer, im Zweifelsfall sofort ärztlichen Rat einzuholen.

Wer trägt die Kosten der medizinischen Behandlung?

Bei gesetzlich versicherten Patient:innen und Patient:innen, die familienversichert sind, übernimmt die Krankenkasse die Beratungskosten zu 100 %. Privatversicherte erhalten eine Rechnung, die sie wie gewohnt bei ihrer privaten Krankenkasse einreichen können.

Wer übernimmt die Kosten, wenn mein Kind über mich privat versichert ist?

Bei Kindern, die über die Versicherung ihrer Eltern privat versichert sind, erhalten die Eltern wie gewohnt eine Rechnung nach GOÄ per Post nach Hause. Diese Rechnung wird wie gewohnt gezahlt und kann im Anschluss bei der Krankenversicherung eingereicht werden.

Was muss ich bei der kinderärztlichen Videosprechstunde beachten?

Damit unsere Kinderärzte und Kinderärztinnen dein Kind per Videocall gut einschätzen und beurteilen zu können, ist es wichtig, dass du über eine stabile Internetverbindung, ein funktionierendes Mikrophon sowie Kamera deines Smartphones verfügst.

Kann ich auch mit einem Arzt oder einer Ärztin außerhalb der kinderärztlichen Sprechstunde sprechen?

Außerhalb der kinderärztlichen Sprechstunden kannst du in der Doktor.De-App Montag bis Freitag von 07 Uhr bis 22 Uhr sowie am Wochenende und an Feiertagen von 07 Uhr bis 15 Uhr mit Allgemeinmediziner:innen und Internist:innen sprechen. Diese können ebenfalls dein Kind telemedizinisch betreuen. Wähle hierfür auf dem Startscreen ebenfalls die Kachel „Kinder“ aus.

Kann mir ein Arzt oder eine Ärztin eine Kindkrankschreibung ausstellen?

Ja, bei Bedarf können dir die Kinderärzt:innen eine Kindkrankschreibung ausstellen, die du bei deinem Arbeitgeber einreichen kannst.

Wer kann mit einem Kind die kinderärztliche Sprechstunde aufsuchen?

Die Eltern bzw. Sorgeberechtigten eines Kindes müssen mit diesem die kinderärztliche Videosprechstunde von Doktor.De aufsuchen.

In der Regel reicht es bei mehreren Sorgeberechtigte, wenn ein Sorgeberechtigter dabei ist. Der Sorgeberechtigte gewährleistet, dass alle mit der Behandlung einverstanden sind.

Was ist mit Eltern oder Elternteil eines Kindes gemeint?

Als Eltern oder Elternteil gelten die Personen, die das Sorgerecht für das Kind haben. In der Regel sind das die Eltern. Alle Sorgeberechtigten müssen mit der Behandlung des Kindes einverstanden sein.

Können auch Kinder behandelt werden, die ohne Elternteil in die Sprechstunde kommen?

Nein, es können nur Kinder behandelt werden, die von ihrem Elternteil oder gesetzlichen Betreuer bei dem Video-Termin begleitet werden.

Welche Dokumente müssen Eltern vorlegen, wenn sie mit ihrem Kind die kinderärztliche Videosprechstunde aufsuchen?

Eltern müssen, wenn das Kind gesetzlich familienversichert ist, die Krankenversichertenkarte des Kindes vorweisen. Sind die Kinder privat versichert, ist kein Nachweis erforderlich, da die Eltern die Kosten bis zur Erstattung durch die private Krankenversicherung zunächst selbst tragen.

Wie muss sich der Elternteil bei der kinderärztlichen Videosprechstunde ausweisen?

Du musst dich in der kinderärztlichen Videosprechstunde nicht als Elternteil ausweisen, gewährleistest aber, dass du sorgeberechtigt bist und alle Sorgeberechtigten mit der Behandlung einverstanden sind.

Was ist, wenn mein Anliegen digital nicht betreut werden kann?

Kann dein Anliegen durch einen unseren kooperierenden Kinderärzt:innen nicht betreut werden, musst du mit deinem Kind in einer Praxis vorstellig werden.

Was soll ich tun, wenn sich die Symptome bis zur gebuchten Videosprechstunde bei meinem Kind verschlimmern?

Wenn sich die Symptome deines Kindes vor der Videosprechstunde verschlimmern und du dir Sorgen machst, dann ist es wichtig, sofort zu handeln. In akuten oder lebensbedrohlichen Situationen zögere nicht und ruf direkt den Notruf 112 an oder begebe dich zur nächsten Notaufnahme. Die Sicherheit deines Kindes geht immer vor!

Für weniger dringende Fälle, bei denen keine unmittelbare Gefahr besteht, kannst du die ambulante Versorgung in Betracht ziehen. Nimm Kontakt zu einem örtlichen Kinderarzt oder einer medizinischen Einrichtung auf und prüfe, ob eine kurzfristige Terminvereinbarung möglich ist. Der Arzt vor Ort kann das Kind gründlich untersuchen und eine angemessene Behandlung oder weitere Schritte empfehlen.

Denke daran, im Zweifelsfall immer sofort ärztlichen Rat einzuholen, um das Wohlbefinden deines Kindes zu gewährleisten. Die Videosprechstunde ist eine tolle Möglichkeit für Beratungen und Bagatellerkrankungen, aber wenn sich die Symptome verschlimmern, ist eine persönliche Untersuchung oft unerlässlich. Wir sind für dich da und helfen gerne!

Kann ich meine Einwilligung zur Datenverarbeitung zurückziehen?

Wenn du deine Zustimmung zur Datenverarbeitung zurückziehst, löschen wir deinen Account. Gleichzeitig löschen wir dann alle persönlichen Daten. Informationen, die wir aus rechtlichen Gründen speichern müssen, werden unmittelbar nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Frist automatisch gelöscht.
Um deine Zustimmung zurückzuziehen, schicke bitte eine E-Mail an service@doktor.de.

Mehr über den Schutz deiner Daten bei Doktor.De erfährst du in unseren Datenschutzinformationen.

Wichtiges über unsere Leistungen

Ärztliche Behandlung und Überweisungen

Bei uns erfolgt deine und die Fernbehandlung deines Kindes immer unter Berücksichtigung allgemein anerkannter medizinischer Standards. Die mit uns kooperierenden Ärzt:innen helfen dir so gut wie möglich, aber nicht alle Symptome und Krankheiten eignen sich für eine Fernbehandlung. Möglicherweise empfehlen die Kooperationsärzt:innen einen physischen Arztbesuch oder stellen dir eine Überweisung zum Spezialisten oder Spezialistin aus. Die Überweisung erhältst du nach der Behandlung ganz einfach in der App.

Kostenerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100 % der medizinischen Behandlungskosten, d. h. als gesetzlich Versicherter musst du nichts zahlen. Privatversicherte und Selbstzahler bekommen wie üblich nach der Behandlung von unserem Kooperationsarzt oder -ärztin eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzt:innen) zugesendet. Privatversicherte können diese bei ihrer Versicherung einreichen.

Pro abgeschlossener telemedizinischer Behandlung erheben wir eine Servicegebühr von 4,99 €. Diese Servicegebühr verwenden wir, um unsere Plattform zu betreiben und weiterzuentwickeln und dir den bestmöglichen Service bieten zu können. Für Neupatienten und Neupatientinnen ist die erste Behandlung kostenfrei. Nutzt du die kinderärztliche Videosprechstunde für dein Kind, zahlst du ebenfalls keine Servicegebühr.

Rezepte und Medikamente

Falls notwendig, verschreiben dir oder deinem Kind die mit uns kooperierenden Ärzt:innen Medikamente. Sobald das Rezept ausgestellt ist, erhältst du eine Benachrichtigung von uns und kannst entweder eine Apotheke vor Ort, einen Versanddienstleister oder einen Medikamenten Lieferdienst auswählen.

Vor der flächendeckenden Einführung des e-Rezeptes in Deutschland erhalten alle unsere Patient:innen unabhängig von ihrer Versicherungsart ein Privatrezept. Die Kosten für das Medikament müssen selbst getragen werden. Privatversicherte können das Rezept wie sonst auch bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

Krankschreibungen

Unabhängig von der Art deiner Versicherung können dir die Kooperationsärzt:innen eine Krankschreibung* ausstellen, wenn dies notwendig ist. Ebenfalls ist das Ausstellen einer Kindkrankschreibung möglich. Du erhältst alle dafür notwendigen Dokumente digital von uns.

Nur positive Nebenwirkungen für dich

✓ Kurze Wartezeiten ohne Termin

✓ Bequem vom Sofa aus – oder von wo du willst

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✓ Größtmögliche Datensicherheit mit KBV-Zertifizierung

1 Die durch Ärzt:innen bei Doktor.De ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) beruhen auf einer vorherigen Beratung bzw. Behandlung des Patienten oder der Patientin im Wege einer Videosprechstunde und entsprechen damit den gesetzlichen Anforderungen. Obwohl sich in der Praxis mittlerweile etabliert hat, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in digitaler Form (Scan/PDF) vorzulegen, ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Arbeitgeber zumindest bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform verlangen. Wir empfehlen Arbeitnehmern deshalb, sich mit ihrem Arbeitgeber im Vorhinein abzustimmen, ob zusätzlich zur digitalen Form auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorgelegt werden muss.