Achtung: Wir sind umgezogen! Neue Adresse: Frankfurter Allee 250, 10365

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Patienteninformationen

Zentrale Patientenaufnahme (ZPA)

Ihr niedergelassener Facharzt hat festgestellt, dass Sie eine Behandlung im Krankenhaus benötigen und Ihnen eine schriftliche Einweisung ausgestellt. In unserer Sprechstunde wird von unseren Krankenhausärzten die Notwendigkeit einer Krankenhaus­behandlung überprüft und bei Bedarf die beste Behandlungsoption mit Ihnen abgestimmt.

Dazu vereinbaren Sie bitte einen Termin mit unserer ZPA.

Kontakt

Adresse: Alte Holstenstraße 16 (2.OG) – 21031 Hamburg
Telefon: 040 725 75 – 120 /-129
E-Mail: zpa@praxis-klinik-bergedorf.de

Sprechzeiten

Montag – Donnerstag 06:30 – 15:00 Uhr
Freitag 06:30 – 13:30 Uhr

 

Anästhesievorgespräch

Vor jeder ambulanten und stationären Operation wird mit Ihnen in einem Arztgespräch das Narkoseverfahren besprochen und bestimmte Risikofaktoren abgefragt. Der Narkosearzt (Anästhesist) entscheidet danach, je nach den bestehenden Vorerkrankungen, ob noch weitere ärztliche Untersuchungen vor der Operation notwendig sind. Blutentnahmen und EKG-Schreibung führen wir direkt in unseren Räumlichkeiten durch.

So kann für Sie das optimale Narkoseverfahren geplant und durchgeführt werden. Um die nach einer Operation möglicherweise auftretenden Schmerzen so gering wie möglich zu halten, wird nach der Narkose durch den Anästhesisten in einem Aufwachraum sofort mit der Schmerztherapie begonnen. Erst wenn die Schmerzen vollständig unterdrückt oder zumindest gut erträglich sind, werden Sie nach Hause oder auf unsere Bettenstation entlassen.

Bitte bringen Sie zu dem Anästhesievorgespräch folgendes mit:

  • Ihre elektronische Gesundheitskarte
  • Ihre Einweisung vom behandelnden Arzt
  • alle wichtigen Vorbefunde (Laborbefunde, ärztliche Befunde, MRT- und/oder Röntgenbefunde)
  • Ihren Medikamentenplan

 

Ambulante OperationenPhysiotherapie & Rückentherapie

Für Ihre ambulante Operation

  • sollten Sie 6 Stunden vor dem vereinbarten Termin nichts gegessen oder getrunken haben. Dies beinhaltet auch das Kauen von Kaugummis und das Lutschen von Bonbons.
  • melden Sie sich bitte zum vereinbarten Termin in der ZPA.
  • sorgen Sie bitte im Anschluss an die Operation und die überwachte Aufwachraumzeit für eine gesicherte Begleitung nach Hause durch eine Person Ihres Vertrauens. Ohne eine begleitende Person können Sie nicht ambulant operiert werden.
  • beachten Sie bitte, dass Sie erst nach 24 Stunden wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen können.

 

 
Physiotherapie & Rückentherapie

Stationäre Operationen

Für Ihre stationäre Operation

  • sollten Sie 6 Stunden vor dem vereinbarten Termin nichts gegessen oder getrunken haben. Dies beinhaltet auch das Kauen von Kaugummis und das Lutschen von Bonbons.
  • melden Sie sich bitte zum vereinbarten Termin in unserer ZPA.
  • sorgen Sie bitte im Anschluss an Ihren Aufenthalt für eine gesicherte Begleitung nach Hause.
  • stehen Ihnen freundliche, moderne Zweibettzimmer mit Bad/WC, TV, W-Lan und Telefon zur Verfügung.
  • Abweichend hiervon bieten wir auch ein Dreibett- und ein Einzelzimmer an.

 

 

 

 

Aufenthalt im Krankenhaus

Stationsärzte

Fachbereich Wirbelsäulenchirurgie

 

Muriel Susanne Etzler
Fachärztin für Orthopädie
Oberärztin

 

 

 

Dr. Robert Brandt
Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie
Facharzt für Allgemeinchirurgie
Chefarzt

Bettenstation

PatienteninformationenUnser Pflege- und Therapeutenteam kümmert sich um eine fachgerechte Pflege und Rehabilitation. Damit Sie möglichst schnell wieder genesen, steht eine frühfunktionelle Behandlung und die Hilfsmittelversorgung an erster Stelle.

Die Praxis-Klinik Bergedorf verfügt über 12 freundliche und großzügige Zimmer. Dabei handelt es sich um zehn 2-Bett-Zimmer, ein 3-Bett-Zimmer sowie ein Einzelzimmer. Alle unsere Zimmer besitzen eine moderne Ausstattung und eine eigene Nasszelle.

  • Fernsehen
  • Patiententelefon
  • Internetzugang / WLAN

Aufenthalt vorbereiten

Wir bieten Ihnen nachfolgend eine Checkliste die Ihnen hilft, nichts zu vergessen:

  • Wichtiges und Dokumente zur Aufnahme:
    • Ihre elektronische Gesundheitskarte
    • Personalausweis
    • Ihre Krankenhauseinweisung vom einweisenden Arzt
    • alle wichtigen Vorbefunde (Laborbefunde, ärztliche Befunde, MRT- und/oder Röntgenbefunde)
    • Ihren Medikamentenplan
    • Ihre regelmäßig einzunehmenden Medikamente in den Medikamentenverpackungen
    • Ggf. Zuzahlungsbefreiung (Kopien von Befreiungsnachweisen Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung bzw. Quittungen über Ihre bereits geleisteten Zuzahlung im laufenden Kalenderjahr)
    • Ggf. Kostenübernahme des Kostenträgers
  • Kleidung und Pflegeartikel:
    • vorhandene Gehhilfen, Rollator
    • Brille, Hörgerät
    • Medikamente, die Sie ständig einnehmen müssen
    • Zahnbürste, Zahnpasta, Zahnprothese
    • Duschgel
    • Handtücher
    • rutschfeste Hausschuhe und Sportschuhe
    • Schlafkleidung, Bade- oder Morgenmantel
    • Bequeme und lockere Kleidung (berücksichtigen Sie hier bitte die Art Ihrer Operation
    • Kamm, Bürste, Fön
    • Rasierbedarf und Zubehör
    • Creme und sonstige Hautpflegeprodukte
    • Taschentücher
    • Damenhygieneartikel
  • Unterhaltung und Zeitvertreib:
    • Smartphone, MP3-Player und/oder Laptop (Hinweis: für Wertsachen, die abhandenkommen, übernehmen wir keine Haftung.
    • Bücher, Rätselhefte, Zeitschriften
    • Kopfhörer für den Fernseher im Zimmer (kann auch bei uns gegen Pfand ausgeliehen werden)

 

Verpflegung

Wir bieten Ihnen täglich frisch zubereitete und ausgewogene Gerichte an. Dabei können Sie mittags zwischen zehn verschiedenen Gerichten und mehreren Kostformen (z. B. vegetarisch oder vegan) auswählen. Außerhalb der Mahlzeiten stehen Ihnen Kaffee, Tee, Wasser sowie frisches Obst zur Verfügung.

 

Begleitpersonen

Bei Vorliegen einer medizinischen Begründung übernimmt Ihre Krankenkasse die Kosten der Unterbringung für eine Begleitperson. Dies betrifft:

  • Eltern von Kleinkindern bis 6 Jahre
  • Kinder, die noch gestillt werden müssen
  • Andere medizinische Gründe (z. B. schwere körperliche oder geistige Behinderung oder ausgeprägte Angstzustände des Patienten)

Ist die Aufnahme einer Begleitperson nicht medizinisch indiziert, so kann eine Begleitperson auf Selbstzahler-Basis mit aufgenommen werden. Zwecks Prüfung freier Kapazitäten bitte in der ZPA nachfragen.

 

Entlassung

Wir hoffen, dass Sie sich bei Ihrem Aufenthalt bei uns wohlgefühlt haben und gut genesen sind. Damit Ihre Rückkehr nach Hause reibungslos verläuft, halten wir für Sie ein Entlassmanagement gemäß § 39 Abs. 1a SGB V vor.

Zum Entlassmanagement gehören u.a.:

  • die Feststellung Ihres medizinischen und sozialen Versorgungsbedarfs, um eventuelle Versorgungslücken, die unmittelbar nach dem Krankenhausaufenthalt entstehen könnten, gezielt zu überbrücken
  • Beratung und Unterstützung durch unsere Fachkräfte bei Fragen rund um Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus und die Zeit danach
  • in Ausnahmefällen auch die Mitgabe von Arzneimitteln und / oder Verordnungen z.B. für Hilfsmittel

Weitere Erläuterungen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link.

Um das Entlassmanagement nutzen zu können, bedarf es Ihrer Einwilligung. Die Einwilligungserklärung wird Ihnen bereits bei der Aufnahme bei uns ausgehändigt. Die Erklärung können Sie aber auch unter folgendem Link einsehen und ausdrucken.

Haben Sie weitere Fragen, so können Sie unser Entlassmanagement wie folgt erreichen:

Telefonisch:
Mo.- Fr. 9.00 Uhr – 19.00 Uhr und Sa. + So. 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr
040 725 75 – 260

Per Fax:
040 725 75 – 269

Per E-Mail:
station@praxis-klinik-bergedorf.de

Zuzahlung (Eigenanteil)

Wenn Sie bei uns im Krankenhaus stationär behandelt werden, muss von Ihnen ein gesetzlicher Eigenanteil von € 10,00 pro Tag geleistet werden. Diese Zahlung ist auf 28 Kalendertage im Jahr (also € 280,00) begrenzt.

Wir bitten Sie deshalb, Ihren Eigenanteil in bar oder per EC-Karte bei Entlassung auf unserer Station zu entrichten. Sollten Sie von der Zuzahlung befreit sein, bringen Sie bitte die Bescheinigung hierüber mit.

Sie erhalten von uns eine Quittung über Ihre geleistete Zuzahlung. Sollten Sie im laufenden Kalenderjahr Ihre persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellt Ihre gesetzliche Krankenkasse Ihnen eine entsprechende Bescheinigung aus und Sie müssen für den Rest des Jahres keine Zuzahlung mehr leisten. Wir empfehlen Ihnen daher, alle Quittungen über geleistete Zuzahlungen (auch bei Medikamentenkauf und Rezeptgebühren) zu sammeln und bei Erreichen der persönlichen Belastungsgrenze, diese bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.

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