In vier Schritten zur Nutzung von Selfapy

  • Ohne Termin zum Arztgespräch

  • 365 Tage im Jahr

  • Deine Kasse zahlt die Behandlung

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Schritt 1: Registrieren

Nach dem Download der App musst du dich einmalig in einem kurzen und einfachen Prozess registrieren – und schon stehen dir sämtliche Funktionen von Doktor.De zur Verfügung.

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Schritt 2: Check-In

Zunächst wählst du die Kachel "App auf Rezept" aus. Anschließend wirst du von unserer digitalen Schwester Anna befragt, damit du schnell und gezielt ärztlichen Rat bekommen kannst. Nach der Beantwortung dieser Fragen kommst du in ein digitales Wartezimmer und wirst von einem Arzt oder Ärztin per Videotelefonie angerufen.

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Schritt 3: Los geht’s

Sobald jemand unserer Kooperationsärzt:innen bereit für die digitale Beratung ist, wirst du über unsere App und eine sichere Verbindung zu einem Videocall eingeladen.

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Schritt 4: Erhalte deinen Freischaltcode

Nach dem Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin erhältst du direkt in die Doktor.De-App im Dokumenten-Bereich deine Indikationsbescheinigung für Selfapy. Die Indikationsbescheinigung sendest du an deine Krankenversicherung und erhältst im Anschluss einen Freischaltcode für Selfapy.

Scanne mit deinem Smartphone den QR-Code und du wirst automatisch zum App Store oder Play Store weitergeleitet. Dort kannst du dir mit einem Klick die Doktor.De-App downloaden.

Nur positive Nebenwirkungen für dich

✓ Kurze Wartezeiten ohne Termin

✓ Bequem vom Sofa aus – oder von wo du willst

✓ Spontan, flexibel und mit langen Öffnungszeiten

✓ Größtmögliche Datensicherheit mit KBV-Zertifizierung

Wichtiges über unsere Leistungen

Ärztliche Behandlung und Überweisungen

Bei uns erfolgt deine Fernbehandlung immer unter Berücksichtigung allgemein anerkannter medizinischer Standards. Die mit uns kooperierenden Ärzt:innen helfen dir so gut wie möglich, aber nicht alle Symptome und Krankheiten eignen sich für eine Fernbehandlung. Möglicherweise empfehlen die Kooperationsärzt:innen einen physischen Arztbesuch oder stellen dir eine Überweisung zum Spezialisten oder Spezialistin aus. Die Überweisung erhältst du nach der Behandlung ganz einfach in der App.

Kostenerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100 % der Behandlungskosten, das heißt als gesetzlich Versicherter musst du nichts zahlen. Privatversicherte und Selbstzahler bekommen wie üblich nach der Behandlung von unserem Kooperationsarzt oder -ärztin eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzt:innen) zugesendet. Privatversicherte können diese bei ihrer Versicherung einreichen.
Liegt bei dir ein medizinischer Grund (medizinische Indikation) für die Verordnung Selfapy vor, so werden die Kosten von allen gesetzlichen Krankenversicherungen vollständig übernommen. Zuzahlungen für dich als Patient:in fallen nicht an. Private Versicherungen werden nach Antrag auf Kostenübernahme (mit unserem Doktor.De Formular) die Kosten ebenso übernehmen.

Rezepte und Medikamente

Falls notwendig, verschreiben dir die mit uns kooperierenden Ärzt:innen Medikamente. Sobald das Rezept ausgestellt ist, erhältst du eine Benachrichtigung von uns und kannst entweder eine Apotheke vor Ort, einen Versanddienstleister oder einen Medikamenten Lieferdienst auswählen. DiGA können dir im Rahmen einer ärztlichen Beratung per Indikationsbestätigung oder Formular verordnet werden. Dazu wird im ärztlichen Gespräch überprüft, ob weitere Untersuchungen nötig sind und was die beste Therapieoption ist. Nach dem Gespräch mit dem Arzt oder der Ärztin erhältst du direkt in die Doktor.De-App im Dokumenten-Bereich deine Indikationsbescheinigung für Selfapy. Diese sendest du an deine Krankenversicherung und erhältst im Anschluss einen Freischaltcode für die DiGA von Selfapy.



Krankschreibungen

Unabhängig von der Art deiner Versicherung können dir die Kooperationsärzt:innen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung* ausstellen, wenn dies notwendig ist. Du erhältst alle dafür notwendigen Dokumente digital von uns.


*Die durch Ärzt:innen bei Doktor.De ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) beruhen auf einer vorherigen Beratung bzw. Behandlung des Patienten oder der Patientin im Wege einer Videosprechstunde und entsprechen damit den gesetzlichen Anforderungen.
Obwohl sich in der Praxis mittlerweile etabliert hat, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in digitaler Form (Scan/PDF) vorzulegen, ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Arbeitgeber zumindest bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform verlangen. Wir empfehlen Arbeitnehmern deshalb, sich mit ihrem Arbeitgeber im Vorhinein abzustimmen, ob zusätzlich zur digitalen Form auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorgelegt werden muss.

Geprüfte Kompetenz

Alle bei uns tätigen Kooperationsärzt:innen sind von uns im Hinblick auf ihre Qualifikation geprüft worden und besitzen eine deutsche Approbation sowie langjährige fachärztliche Erfahrung. Um die Qualität unserer medizinischen Versorgung zu gewährleisten, bilden sich die mit uns kooperierenden Ärzt:innen gemäß den Richtlinien der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer stetig fort.

Deine Daten sind in besten Händen

Datensicherheit ist gerade in Gesundheitsfragen ein sensibles Thema. Deine Daten werden daher alle DSGVO-konform genutzt und bleiben immer in Europa. Außerdem sind unsere Videoanrufe zu 100 Prozent verschlüsselt und Patientendaten werden streng vertraulich behandelt – und das sogar TÜV-zertifiziert.