Alles Wissenswerte zur Kindkrankschreibung

Ein krankes Kind wird von seiner Mutter gehalten.
Eltern kennen es: Egal, ob Husten, Schnupfen oder Magen-Darm: Wenn das Kind erkrankt und so nicht in die Schule oder den Kindergarten gehen kann, fällt die Betreuung weg. Aber was tun? Wer kümmert sich um das Kind und die Pflege, obwohl die Eltern berufstätig sind? In einem solchen Fall haben Eltern einen Anspruch auf eine Freistellung bei ihrem Arbeitgeber. Was genau eine Kindkrankschreibung ist, wo du diese erhältst, welche Formalien eingehalten werden müssen, wie lange Eltern der Arbeit fernbleiben können und wie sie Kinderkrankengeld erhalten, erfährst du bei Doktor.De.

Was ist eine Kindkrankschreibung?

Eine Kindkrankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Eltern, wenn ihr Kind krank ist und durch diese betreut werden muss. Die Krankschreibung berechtigt das betreuende Elternteil der Arbeit fernzubleiben. Wenn der Arbeitgeber das Gehalt nicht fortzahlt, beantragt das betreuende Elternteil Kinderkrankengeld mit der Kindkrankschreibung bei der eigenen Krankenversicherung. Eine solche Bescheinigung kann nur von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden. Dabei gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Elternteil diese Krankschreibung erhält.

  • Das Kind ist unter 12 Jahren (bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung) und auf Hilfe angewiesen.
  • Das Kind lebt im Haushalt des betreuenden Elternteils.
  • Der Betreuungsbedarf entstand unerwartet und akut, z. B. durch eine Erkrankung oder einen Unfall.
  • Sowohl das Kind als auch das betreuende Elternteil sind gesetzlich versichert.
  • Im Haushalt gibt es niemanden, der das Kind anstelle des Arbeitnehmers betreuen kann.

Wie melden sich Eltern korrekt Kind krank?  

Wenn das Kind krank ist und betreut werden muss, müssen Eltern sich bei ihrem Arbeitgeber korrekt und rechtzeitig krankmelden. Hierbei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst sollte die Meldung so früh wie möglich erfolgen, am besten bereits am Morgen vor Arbeitsbeginn. Dabei ist es wichtig, dem Arbeitgeber den Grund der Abwesenheit, nämlich die Betreuung und Pflege des kranken Kindes, mitzuteilen. Die Meldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, je nachdem, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Eltern sollten angeben, wie lange sie voraussichtlich zu Hause bleiben müssen, um das kranke Kind zu betreuen. Im Gegensatz zum eigenen Krankheitsfall müssen Eltern bereits ab dem ersten Tag der Krankheit des Kindes sich eine Bescheinigung vom Arzt oder Ärztin ausstellen lassen, das den Betreuungsbedarf des Kindes bescheinigt. Dieses Attest geht sowohl an den Arbeitgeber als auch an die gesetzliche Krankenversicherung, wenn die Voraussetzungen für Kinderkrankengeld erfüllt sind. Privatversicherte sind durch die Kinderkrankschreibung ebenfalls berechtigt, sich arbeitsunfähig zu melden. Sie erhalten in der Regel aber kein Kinderkrankengeld von Ihrer privaten Krankenversicherung.

Was ist Kinderkrankengeld?

Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Eltern in Anspruch nehmen können, wenn sie ihr erkranktes Kind betreuen müssen und deshalb vorübergehend nicht zur Arbeit können. Es dient dazu, den gegebenenfalls besehenden Verdienstausfall der Eltern während dieser Zeit zu kompensieren. 

Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind unter 12 Jahren alt ist und ärztlich attestiert erkrankt ist. Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbegrenzung.

Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes des betreuenden Elternteils, maximal jedoch 120,75 € pro Tag je Kind abzüglich Sozialversicherungsbeiträge (Stand: 2024). Es wird für maximal 10 Arbeitstage pro Kind und Jahr gewährt. Bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch maximal 20 Arbeitstage pro Kind und Jahr. In den Jahren 2024 und 2025 gelten Sonderregelungen: So hat jedes Elternteil einen Anspruch auf Kinderkrankengeld von mindestens 15 Tagen pro Kind und maximal 35 Arbeitstagen bei mehreren Kindern. Alleinerziehende haben Anspruch auf Kinderkrankengeld von 30 Arbeitstagen pro Kind und für maximal 70 Arbeitstagen bei mehreren Kindern. 

Seit dem 1.1.2024 hat ein Elternteil außerdem Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn es gemiensam mit dem erkrankten Kind stationär aufgenommen werden muss.  

Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in folgenden Fällen:  

  • Das Kind ist unter 12 Jahren (bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung) 
  • Ein Elternteil und das Kind sind gesetzlich versichert 
  • Das Kind muss aufgrund einer Erkrankung betreut werden 
  • Im Haushalt gibt es keine weitere Person, die sich um die Betreuung des Kindes kümmern kann 
  • Der Betreuungsbedarf entstand unerwartet und akut, z. B. durch eine Erkrankung oder einen Unfall
  • Es gibt keine Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Wie erfolgt der Antrag auf Kinderkrankengeld?  

  • Informiere unverzüglich deinen Arbeitgeber, dass du dein krankes Kind betreuen musst. 
  • Lasse dir vom Arzt oder Kinderarzt die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ (Formular 21) ausstellen. 
  • Fülle die Rückseite des Formulars für die gesetzliche Krankenversicherung aus und reiche es bei deiner Krankenkasse ein. Eine Kopie sendest du an deinen Arbeitgeber. 
  • Haben Krankenkasse und Arbeitgeber die nötigen Unterlagen erhalten, wird das Kinderkrankengeld auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt.  

Wie erhalte ich eine Kinderkrankschreibung?  

Die mit Doktor.De kooperierenden Ärzte und Ärztinnen können dir nach einer ausführlichen Anamnese und entsprechender ärztlicher Einschätzung eine Kinderkrankschreibung ausstellen, die du an deine Krankenversicherung und Arbeitgeber weiterleiten kannst. Zudem beraten dich unsere Ärzt:innen ausführlich.
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zu 100 % übernommen. Du erreichst unsere Ärzte und Ärztinnen über die Doktor.De-App Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 19.00 Uhr und an Samstagen von 07.00 bis 15.00 Uhr.  

Auf wie viele Kinderkrankentage haben Eltern Anspruch? 

Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2024 und 2025je gesetzlich krankenversichertem Kind für 15 Arbeitstage (Alleinerziehende für 30 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 35 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 70 Arbeitstage. 

Wer gilt als alleinerziehend? 

Als alleinerziehend gilt ein Elternteil, welches das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Kind hat. Die Krankenkasse prüft, ob eine Erklärung des Elternteils ausreichend ist oder weitere Nachweise einzureichen sind. 

Wie hoch ist das Kinderkrankengeld? 

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts, jedoch nicht mehr als 120,75 Euro pro Tag. (Stand: 2024)

Wo beantrage ich Kinderkrankengeld? 

Das Kinderkrankengeld beantragen Eltern bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.  

Ist das Kinderkrankengeld abhängig vom Alter des Kindes? 

Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze. 

Erhalten Eltern Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert ist? 

Ist das Kind über einen Elternteil gesetzlich versichert und betreut dieses Elternteil das Kind, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. 

Haben Eltern mit einem Minijob Anspruch auf Kinderkrankengeld? 

Eltern, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld. 

Haben Privatversicherte Anspruch auf Kinderkrankengeld?

Privatversicherte sind mit einer Kindkrankschreibung unter den genannten Voraussetzungen ebenso berechtigt, sich bei dem Arbeitgeber aufgrund der Betreuung des erkrankten Kindes arbeitsunfähig zu melden. Privatversicherte erhalten aber kein Kinderkrankengeld für den Verdienstausfall von ihrer privaten Versicherung, es sei denn dies ist explizit vereinbart.

Wie lange kann ein Kind über Doktor.De krankgeschrieben werden?

Die Dauer der Krankschreibung richtet sich nach der Schwere der Erkrankung des Kindes. Die Einschätzung obliegt der jeweiligen Ärztin oder dem jeweiligen Arzt. Ärztinnen und Ärzte können Kinder über Doktor.De maximal 3 Tage krankschreiben. Sollte dein Kind mit Ablauf der Kinderkrankschreibung noch immer krank sein, suchst du bitte eine Ärztin oder einen Arzt bei dir vor Ort auf.