
Was ist eine Kindkrankschreibung?
Eine Kindkrankschreibung ist eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für Eltern, wenn ihr Kind krank ist und durch diese betreut werden muss. Eine solche Bescheinigung kann nur von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt werden. Dabei gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Eltern diese Krankschreibung erhalten.
- Das Kind muss unter 12 Jahren alt sein oder eine Behinderung haben und auf Hilfe angewiesen sein
- Der Betreuungsbedarf entstand unerwartet und akut, z.B. durch eine Erkrankung oder einen Unfall
Die Dauer der Krankschreibung richtet sich nach der Schwere der Erkrankung des Kindes.
Leben die Eltern zusammen, darf sich regulär jeder gesetzlich krankenversicherte Elternteil pro Kind und Jahr maximal für zehn Arbeitstage vom Arbeitgeber freistellen lassen und erhält anstelle des Gehalts für diese Tage das Kinderkrankengeld. Voraussetzung: Das Kind ist ebenfalls gesetzlich krankenversichert. Alleinerziehende haben unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf 20 Kinderkrankentage pro Jahr. Im Jahr 2023 gelten noch die pandemiebedingten Sonderregelungen: So hat jedes Elternteil einen Anspruch von 30 Kinderkrankentagen pro Kind, maximal 65 Kinderkrankentagen bei mehreren Kindern; Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Kinderkrankentage; maximal 130 bei mehreren Kindern.
Wie melden sich Eltern korrekt Kind krank?
Wenn das Kind krank ist und betreut werden muss, müssen Eltern sich bei ihrem Arbeitgeber korrekt und rechtzeitig krankmelden. Hierbei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Zunächst sollte die Meldung so früh wie möglich erfolgen, am besten bereits am Morgen vor Arbeitsbeginn. Dabei ist es wichtig, dem Arbeitgeber den Grund der Abwesenheit, nämlich die Betreuung und Pflege des kranken Kindes, mitzuteilen. Die Meldung kann mündlich oder schriftlich erfolgen, je nachdem, was mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Bei einer schriftlichen Meldung sollte diese spätestens am dritten Krankheitstag beim Arbeitgeber vorliegen. Eltern sollten zudem angeben, wie lange sie voraussichtlich zu Hause bleiben müssen, um das kranke Kind zu betreuen. Im Gegensatz zum eigenen Krankheitsfall müssen Eltern bereits ab dem ersten Tag der Krankheit des Kindes sich eine Bescheinigung vom Arzt oder Ärztin ausstellen lassen, das den Betreuungsbedarf des Kindes bescheinigt. Dieses Attest geht sowohl an den Arbeitgeber als auch an die Krankenversicherung.
Was ist Kinderkrankengeld?
Kinderkrankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Eltern in Anspruch nehmen können, wenn sie ihr erkranktes Kind betreuen müssen und deshalb vorübergehend nicht zur Arbeit können. Es dient dazu, den Verdienstausfall der Eltern während dieser Zeit zu kompensieren.
Eltern haben grundsätzlich einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, wenn ihr Kind unter 12 Jahren alt ist und ärztlich attestiert erkrankt ist. Bei Kindern mit Behinderung besteht der Anspruch sogar bis zum 18. Lebensjahr.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoverdienstes des betreuenden Elternteils, maximal jedoch 116,38 € pro Tag je Kind abzüglich Sozialversicherungsbeiträge. Es wird für maximal 10 Arbeitstage pro Kind und Jahr gewährt. Bei Alleinerziehenden beträgt der Anspruch maximal 20 Arbeitstage pro Kind und Jahr. Im Jahr 2023 gelten noch die pandemiebedingten Sonderregelungen: So hat jedes Elternteil einen Anspruch auf Kinderkrankengeld von mindestens 30 Tagen pro Kind und maximal 65 Arbeitstagen bei mehreren Kindern. Alleinerziehende haben Anspruch auf Kinderkrankengeld von 60 Arbeitstagen pro Kind und für maximal 130 Arbeitstagen bei mehreren Kindern.
Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht in folgenden Fällen:
- Das Kind ist unter 12 Jahren
- Ein Elternteil und das Kind sind gesetzlich versichert
- Das Kind muss aufgrund einer Erkrankung betreut werden
- Im Haushalt gibt es keine weitere Person, die sich um die Betreuung des Kindes kümmern kann
Wie erfolgt der Antrag auf Kinderkrankengeld?
- Informiere unverzüglich deinen Arbeitgeber, dass du dein krankes Kind betreuen musst.
- Lasse dir vom Arzt oder Kinderarzt die „Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes“ ausstellen.
- Fülle die Rückseite des Formulars für die gesetzliche Krankenversicherung aus und reiche es bei deiner Krankenkasse ein. Eine Kopie sendest du an deinen Arbeitgeber.
- Haben Krankenkasse und Arbeitgeber die nötigen Unterlagen erhalten, wird das Kinderkrankengeld auf das im Antrag angegebene Konto ausgezahlt.
Wie erhalte ich eine Kinderkrankschreibung?
Die mit Doktor.De kooperierenden Ärzte und Ärztinnen können dir nach einer ausführlichen Anamnese eine Kinderkrankschreibung ausstellen, die du an deine Krankenversicherung und Arbeitgeber weiterleiten kannst. Zudem beraten dich unsere Ärzt:innen ausführlich.
Die Behandlungskosten werden von den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen zu 100 % übernommen. Du erreichst unsere Ärzte und Ärztinnen über die Doktor.De-App Montag bis Freitag von 07.00 Uhr bis 22.00 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen von 07.00 bis 15.00 Uhr.
Auf wie viele Kinderkrankentage haben Eltern Anspruch?
Gesetzlich krankenversicherte Eltern können im Jahr 2023 aufgrund der Corona-Pandemie je gesetzlich krankenversichertem Kind für 30 Arbeitstage (Alleinerziehende für 60 Arbeitstage) Kinderkrankengeld beantragen. Bei mehreren Kindern besteht der Anspruch je Elternteil für nicht mehr als 65 Arbeitstage, für Alleinerziehende für nicht mehr als 130 Arbeitstage.
Wer gilt als alleinerziehend?
Als alleinerziehend gilt ein Elternteil, welches das alleinige Personensorgerecht für das mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebende Kind hat. Die Krankenkasse prüft, ob eine Erklärung des Elternteils ausreichend ist oder weitere Nachweise einzureichen sind.
Wie hoch ist das Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts.
Wo beantrage ich Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beantragen Eltern bei ihrer Krankenversicherung.
Ist das Kinderkrankengeld abhängig vom Alter des Kindes?
Kinderkrankengeld gibt es für jedes gesetzlich versicherte Kind, das jünger als 12 Jahre alt ist. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.
Erhalten Eltern Kinderkrankengeld, wenn ein Elternteil gesetzlich und das andere privat versichert ist?
Ist das Kind über einen Elternteil gesetzlich versichert, besteht Anspruch auf Kinderkrankengeld. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld.
Haben Eltern mit einem Minijob Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Eltern, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, haben in der Regel keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.