Krank im Urlaub – was muss ich beachten?

Das Bild zeigt einen Mann, der von einem Pool in Badeshorts steht und sich mit beiden Händen an den Kopf fässt.
Du hast dich lange auf deinen wohlverdienten Jahresurlaub gefreut, die Reise gebucht, den Koffer gepackt und dann: Die Nase läuft, du hast einen grippalen Infekt oder dir die Hand verletzt. Anstatt am Strand zu liegen oder Berge zu besteigen, sollte die Krankheit auskuriert werden. An Erholung ist somit nicht mehr zu denken. Musst du dich als Arbeitnehmer:in nun bei deinem Arbeitgeber krankmelden? Wird eine Krankschreibung von einem Arzt oder Ärztin benötigt? Was geschieht mit den Urlaubstagen? Welche Rechte du als Arbeitnehmer und Arbeitnehmerin im Krankheitsfall hast, erfährst du in unserem Artikel.

Leisure Sickness: Krank im Urlaub  

Das Risiko im Urlaub zu erkranken, ist vor allem bei Menschen erhöht, die sich regelmäßig übernehmen und kaum Entspannungsphasen gönnen. Diese Krankheit wird Leisure Sickness genannt – auch Freizeitkrankheit genannt. Kaum sind die sehnlichst herbei gewünschten freien Tage da, erkranken Arbeitnehmer:innen. Doch woran liegt dies? Krank macht nicht die Freizeit, sondern der Mangel an Freizeit davor. Viele Arbeitnehmer:innen möchten vor ihrem Urlaub jegliche E-Mails abarbeiten oder Projekte beenden. Die Folge: Vor dem Urlaub verfällt der Körper in eine akute Stressphase, was negative Folgen für den gesamten Körper hat. Stress kann auf den menschlichen Körper wird ein Booster wirken. Fällt der Stress jedoch ab, kann das Immunsystem löchrig und anfälliger für Infekte werden. Der Stress vor der Entspannung kann der Grund sein, warum viele Menschen während ihres Urlaubes erkranken.
 

Welche Rechte habe ich als Arbeitnehmer:in, wenn ich im Urlaub krank bin?  

Vorweg die gute Nachricht: Erkranken Arbeitnehmer:innen im Urlaub und sind somit arbeitsunfähig, zählen die Krankheitstage nicht zu den Urlaubstagen, denn Arbeitsunfähigkeit und Urlaub schließlich sich grundsätzlich aus. In diesem Fall greift die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dies ist in § 9 des Bundesurlaubsgesetzes festgeschrieben.  

Damit Arbeitnehmer:innen ihre Urlaubstage nicht verlieren, ist es wichtig, dass sie sich unverzüglich ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt oder eine Ärztin in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigen lassen. Dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ist ab dem ersten Tag der Krankheit im Urlaub eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen. Dies gilt auch, wenn eine Krankmeldung vertraglich erst ab dem dritten Tag erfolgen müsste. Die Tage, an denen ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig ist, aber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber oder Arbeitgeberin eingereicht hat, gelten demnach regulär als Urlaubstage. 

Urlaubstage dürfen nicht eigenhändig angehängt werden 

Selbstverständlich ist es ärgerlich im Urlaub zu erkranken, jedoch dürfen Arbeitnehmer:innen die Krankheitstage nicht eigenmächtig an ihren Urlaub hängen und so den Urlaub verlängern. Ist ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin wieder arbeitsfähig und ist der vereinbarte Urlaubszeitraum beendet, muss der Arbeitnehmer seine Arbeit wieder aufnehmen.  Das Nachholen der entgangenen Urlaubstage aufgrund einer Erkrankung oder die Urlaubsverlängerung muss mit dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin vereinbart und erneut beantragt werden.  

Erkrankt der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmer während eines Urlaubs am Jahresende und so keine Möglichkeit mehr besteht, den Resturlaub im laufenden Kalenderjahr zu beanspruchen, greift eine Sonderregelung: Im Normalfall kannst du deine restlichen Urlaubstage eines Jahres in den ersten drei Monaten des Folgejahres in Anspruch nehmen. Sollte dir dies aufgrund einer Erkrankung im Urlaub nicht möglich sein, können die Urlaubstage des letzten Jahres auch nach den ersten drei Monaten des neuen Kalenderjahres genutzt werden.  

Weitere Regelungen 

Neben den bereits genannten Regelungen gibt es noch einige Besonderheiten.  

Grobe Fahrlässigkeit   

Wird die Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, erlischt das Recht auf Urlaubsnachholung. Unter grob fahrlässig oder vorsätzlich kann zum Beispiel ein verursachter Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss verstanden werden.  

Urlaubsanspruch bei einem erkrankten Kind  

  • 9 BUrlG umfasst ausschließlich die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin und nicht die eines erkrankten Kindes. Das bedeutet, dass Erkrankungen eines Kindes während des elterlichen Urlaubs grundsätzlich kein anerkannter Grund für eine Gutschrift dadurch verlorener Urlaubstage darstellen.

Urlaubsanspruch bei Krankheit während Freizeitausgleich  

Freizeitausgleich ist kein Urlaub, dementsprechend gelten andere Richtlinien. Erkrankt ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin während des Freizeitausgleichs, werden die Überstunden nicht gutgeschrieben. Dies urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG).  

Krank im Ausland

Befindet sich der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während des Urlaubes im Ausland und erkrankt, muss folgendes beachtet werden:  

  • Auf der Krankschreibung muss die Arbeitsunfähigkeit unmissverständlich hervorgehen. Im Ausland, insbesondere außerhalb der Europäischen Union, können die Anforderungen stark von den in Deutschland erforderlichen Vorschriften abweichen. Mit Doktor.de haben Arbeitnehmer:innen, die im Ausland Urlaub sind und erkranken, die Möglichkeit, sich bei Bedarf eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen.  
  • Falls ein Dritter an der Arbeitsunfähigkeit beteiligt ist, zum Beispiel durch einen Unfall, müssen die Daten des Dritten sowie gegebenenfalls behördliche Daten, wie beispielsweise die polizeiliche Dienststelle, an den Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin übermittelt werden.  

Beim Nichtbeachten dieser Punkte kann erhebliche Folgen für den Arbeitnehmer haben. Der Arbeitgeber oder deine Arbeitgeberin kann das Gutschreiben der Urlaubstage verweigern, sowie deine Entgeltfortzahlung so lange aussetzen, bis erforderliche Dokumente der Arbeitsunfähigkeit vorliegen.