Welche Arten von Rezepten gibt es?

Die vier unterschiedlichen Rezeptarten: das rosa Kassenrezept, das blaue Privatrezept, das gelbe BTM-Rezept, das grüne Empfehlungsrezept.
In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Rezepten, die von Ärzten und Ärztinnen ausgestellt werden können, um Patient:innen benötigte Medikamente oder Arzneimittel zu verschreiben. Diese Rezepte variieren in ihrer Gültigkeit, den Vorschriften und Einschränkungen, die sie für die Abgabe von Medikamenten mit sich bringen, und den Kosten, die der Patient oder die Patientin tragen muss. Auf den ersten Blick sind die Rezeptarten in ihrer Farbe unterscheidbar.

Rosa: Das Kassenrezept 

Das Standardrezept in Deutschland ist das Kassenrezept, das auch als rosa Rezept bekannt, ist. Wenn gesetzlich Versicherte behandelt werden, verordnet der Arzt oder die Ärztin in der Regel auf einem rosa Rezept die Arzneimittel und Medikamente, die zum Leistungskatalog der Krankenkassen gehören. Diese Art von Rezept wird von den gesetzlichen Krankenkassen akzeptiert und ist für Patient:innen kostenfrei – lediglich die gesetzliche Zuzahlung muss vom Patienten übernommen werden. 

Die Zuzahlung ist in der Regel wie folgt:  

  • Kostet ein Medikament 10 Euro, beträgt der Anteil des Patienten 5 Euro. 
  • Kostet ein Medikament 75 Euro, beträgt der Anteil des Patienten 7,50 Euro. 
  • Kostet ein Medikament 400 Euro, beträgt der Anteil des Patienten 10 Euro. 
  • Kostet ein Medikament 4,75 Euro, beträgt der Anteil des Patienten 4,75 Euro. 
  • Kostet die Salbe 7 Euro, beträgt der Anteil des Patienten 5 Euro. 

Auf einem Kassenrezept sind alle erforderlichen Informationen wie die Dosierung, die Anzahl der Tabletten und der Name des Medikaments aufgeführt. Das Rezept ist in der Regel nach dem Ausstellungsdatum für 28 Tage gültig, es sei denn, der Arzt oder die Ärztin hat eine längere Gültigkeit angegeben.  

Blau: Das Privatrezept  

Ein weiteres gängiges Rezept in Deutschland ist das Privatrezept, welches auch als blaue Rezept bezeichnet wird. Ein Privatrezept wird von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt, wenn er oder sie einen Patienten oder eine Patientin privat behandelt oder die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für das Medikament nicht übernehmen. Das Privatrezept wird ebenfalls dann verwendet, wenn der oder die Patient:in die Verordnung eines bestimmten Arzneimittels wünscht, welches aus ärztlicher Sicht therapeutisch nicht notwendig ist. Die Kosten für diese Medikamente sind in der Regel höher als für diejenigen, die auf einem Kassenrezept verordnet werden. Das Privatrezept ist in der Regel nach dem Ausstellungsdatum für drei Monate gültig, kann jedoch je nach Anweisung des Arztes verlängert werden. 

Weitere Gründe für die Ausstellung eines Privatrezepts können sein:  

  • Der Arzt oder die Ärztin besitzt keine Kassenzulassung  
  • Bei dem Medikament handelt es sich um ein verschreibungsfreies, aber apothekenpflichtiges Medikament  
  • Das verschriebene Medikament gehört zu den sogenannten „ausgeschlossenen Medikamenten“. Dies sind Medikamente, wie Schnupfenpräparate, die Antibabypille für Frauen ab 22 Jahren oder Appetitzügler  

Grün: Das Empfehlungsrezept für nicht verschreibungspflichtige Medikamente  

Ein grünes Rezept kann ein Arzt oder eine Ärztin ausstellen, wenn er oder sie dem Patienten ein nicht verschreibungspflichtiges Medikament empfiehlt. Grüne Rezepte sind nach dem Ausstellungsdatum unbegrenzt gültig, da sie lediglich eine Empfehlung für die Patient:innen sind. Patient:innen können das Rezept wie gewohnt in der Apotheke einlösen, müssen allerdings die Kosten für das Arzneimittel selbst tragen.
Wie auch das rosa Rezept ist der Aufbau des grünen Rezepts ähnlich: Der Patient oder die Patientin findet auf dem Rezept wichtige Informationen, wie den Namen des Arzneimittels, die Darreichungsform und die Packungsgröße.
Zwar übernehmen die Krankenversicherungen nicht die Kosten eines grünen Rezepts, allerdings kann das grüne Rezept mit der Quittung bei der Einkommenssteuererklärung als Beleg für außergewöhnliche Belastungen eingereicht werden.  

Gelb: Das Rezept für Betäubungsmittel 

Ein Sonderfall ist das Rezept für Betäubungsmittel (kurz: BTM-Rezept), welches gelb ist. Betäubungsmittel sind stark regulierte Substanzen und Wirkstoffe, deren Abgabe strengen Vorschriften unterliegt. Ein BTM-Rezept muss besondere Angaben enthalten, wie beispielsweise den Namen des Patienten, die Dosierung und die maximale Menge des Medikaments, die der Patient erhalten darf. Die Apotheken sind verpflichtet, alle BTM-Rezepte zu dokumentieren und an die zuständigen Behörden zu melden. Gelbe Betäubungsmittelrezepte sind nach dem Ausstellungsdatum sieben Tage gültig und im Gegensatz zu den oben genannten Rezepten dreiteilig sowie nummeriert: Jeweils ein Durchschlag verbleibt zur Dokumentation in der Praxis und Apotheke.  

Weiß: Das T-Rezept für Medikamente mit den höchsten Sicherheitsvorkehrungen  

Medikamente, die die Wirkstoffe Thalidomid, Pomalidomid oder Lenalidomid enthalten, dürfen nur auf einem speziellen, weißen Sonderrezept abgegeben werden. Diese drei Wirkstoffe waren verantwortlich für die Contergan-Katastrophe war und sind extrem schädigend für Ungeborene. Daher wurden diese besonders strengen Vorkehrungen getroffen, um erneute Schädigungen an Embryonen zu verhindern. 

Nach der Ausstellung ist das T-Rezept nur sechs Tage gültig. Es ist zweiteilig, nummeriert und darf nur an bestimmte Ärztinnen und Ärzte ausgegeben. Den Durchschlag schickt die Apotheke an das BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte). Die Ärztin oder der Arzt muss explizit erklären, dass sämtliche Sicherheitsvorkehrungen eingehalten werden und dem Patienten das erforderliche Informationsmaterial ausgehändigt wurde. 

Weitere Verordnungen  

Das Entlassrezept  

Das Entlassrezept wird von einem Arzt oder einer Ärztin ausgestellt und enthält Anweisungen für den Patienten, welche Medikamente er nach seiner Entlassung aus dem Krankenhaus einnehmen sollte. Es enthält Informationen zu Dosierungen, Einnahmezeiten und Dauer der Behandlung. Das Entlassrezept ist wichtig, um sicherzustellen, dass der Patient nach seiner Entlassung eine kontinuierliche Behandlung erhält und die Medikamente korrekt eingenommen werden. Das Entlassrezept soll sicherstellen, dass die medikamentöse Versorgung zwischen Entlassung aus dem Krankenhaus und der weiteren Versorgung durch den Hausarzt gewährleistet ist. Der Patient kann das Rezept dann bei der Apotheke einlösen und erhält die notwendigen Medikamente. In einigen Fällen können auch weitere Empfehlungen, wie beispielsweise zur Ernährung oder Nachsorge, im Entlassrezept enthalten sein.
Das Entlassrezept ist drei Kalendertage nach dem Ausstellungsdatum gültig.  

Verordnungen von Sehhilfen  

Verordnungen von Sehhilfen, wie zum Beispiel Brillen oder Kontaktlinsen, enthalten Informationen über die notwendige Korrektur für den individuellen Sehfehler des Patienten. Es gibt spezifische Angaben zur Stärke der Gläser, der Pupillendistanz und anderen Messungen, die für die Herstellung der Brille notwendig sind. Das Rezept ist wichtig, um sicherzustellen, dass die Brille dem Patienten eine angemessene und präzise Korrektur der Fehlsichtigkeit bietet. Der Patient kann das Rezept dann bei einem Optiker vorlegen, um die Brille herstellen zu lassen. 

Die Verordnung von Sehhilfen durch einen Arzt oder eine Ärztin ist für die Krankenkasse relevant, da sie nur bei Vorliegen dieses Rezepts die Kosten für die Sehhilfe erstattet. Allerdings übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten nur in Ausnahmefällen: 

  • Für Minderjährige 
  • Für Personen ab 18Jahren, wenn diese eine schwere Sehbeeinträchtigung haben; das bessere Auge erreicht dabei trotz Sehhilfe nicht mehr als 30 Prozent Sehleistung 

Da die Krankenkassen die Kosten für eine Brille bei Erwachsenen nur noch selten erstatten, stellen viele Augenärzt:innen generell keine Verordnungen für Sehhilfen aus.
Die Verordnung von Sehhilfen ist nach der Ausstellung 28 Tage gültig.