Folgende Medikamente werden in der Regel nicht per Videosprechstunde verschrieben:

Die auf der Doktor.De Plattform behandelnden Ärztinnen und Ärzte entscheiden über die Verschreibung eines jeden Medikaments individuell.   Patient:innen haben generell keinen Anspruch auf den Erhalt eines konkret gewünschten Medikaments.  

Zudem gibt es einige Medikamente, die aufgrund ihrer Komplexität und Nebenwirkungen in der Regel nicht zur Verschreibung per Videosprechstunde geeignet sind. Die folgende Liste ist nicht abschließend. Die Einschätzung obliegt der in der Videosprechstunde behandelnden Ärztin bzw. dem in der Videosprechstunde behandelnden Arzt.

Um ein Rezept für ein solches Medikament zu erhalten, sollten Sie einen Arzt oder eine Ärztin vor Ort aufsuchen:

 

Jegliche Betäubungsmittel:

Medikamente, die entsprechend des Betäubungsmittelrechts als solche klassifiziert sind, können nur ambulant über spezielle Formulare verordnet werden. Hierzu gehören bspw.:

    • Methylphenidat
    • Amphetamin (einschließlich deren Derivate-/Abkömmlinge)
    • Opioide, insbesondere
      • Morphin
      • Tilidin
      • Codein
      • Oxycodon

 

Schlaf-, Beruhigungs- sowie starke Schmerzmittel: 

Medikamente, die nicht unter das Betäubungsmittelrecht gefasst werden und ein hohes Abhängigkeitspotenzial haben. Hierzu gehören u.a.:

    • Benzodiazepin-Derivate, insbesondere
      • Diazepam
      • Midazolam
      • Lorazepam
    • Andere Sedativa, insbesondere
      • Barbiturate, z.B. Phenobarbital
      • Narkotika, z.B. Propofol und Ketamin
    • Opioide, die nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, z.B.
      • Dihydrocodein
      • Tramadol
      • Nalbuphin
      • Pethidin
    • Z-Substanzen, z.B.
      • Zolpidem
      • Zopiclon
    • Cannabisderivate

 

Medikamente, die besonders streng kontrolliert oder überwacht werden müssen:

Alle Medikamente, die eine Wiedervorstellung bei dem behandelnden Arzt/Ärztin oder Blutuntersuchungen benötigen, können in der Videosprechstunde nicht verordnet werden. Auch bestehen hier erhöhte Risiken für Nebenwirkungen bei kombinierter Einnahme. Hierzu gehören u.a.:

  • Vitamin-A-Derivate, z.B. Isotretinoin
  • Psychopharmaka wie
    • Antidepressiva, z.B. Citalopram
    • Stimmungsstabilisierer (Phasenprophylaktika), z.B. Lithium
    • Antipsychotika (Neuroleptika), z.B. Haloperidol
    • Anxiolytika / Hypnotika
    • Antidementiva, z.B. Memantin
    • Psychostimulanzien
  • Phenprocoumon
  • PrEP (orale HIV-Präexpositionsprophylaxe)

Auf der Webseite www.prepjetzt.de finden Sie Ärzte und Ärztinnen, die Sie hierzu beraten können.

 

Medikamente, die fachärztlich verordnet werden

Diese Medikamente erfordern eine besondere Patientenkenntnis und Aufklärung, die nicht in der Videosprechstunde gewährleistet werden kann. Hierzu gehören u.a.:

    • Medikamente zur Kinderwunschbehandlung, z.B.
      • Clomifen
      • Letrozol
    • Medikamente, die zur Geschlechtsumwandlung eingesetzt werden
    • Medikamente zur Steigerung der Milchproduktion
      • bspw. Domperidon
    • Medikamente, die zum Schwangerschaftsabbruch eingesetzt werden

Beratungsangebote bei einer ungewollten Schwangerschaft finden Sie zum Bespiel unter https://www.profamilia.de/.

 

Leistungssteigernde/-fördernde Medikamente:

Hierzu gehören u.a.:

    • Erythropoetin
    • Testosteron
    • Tamoxifen
    • Aromatasehemmer, z.B. Anastrozol
    • Phenylephrin
    • Probenecid
    • Piracetam
    • Modafinil

Medikamente, die injiziert werden müssen:

Ausnahme:

  • Medikamente, die der Lebensrettung/-erhaltung dienen (z.B. EpiPen, Glucagon) oder der Behandlung chronischer Erkrankungen, beispielsweise Diabetes mellitus (Insuline, GLP-1-Analoga).
  • Heparin („Thrombosespritzen“)

Bitte haben Sie dafür als Vorlage die entsprechenden Vorbefunde.

 

Außerdem: 

Die Ausstellung von Rezepten über in Apotheke händisch herzustellende Rezepturen ist zum jetzigen Zeitpunkt über Doktor.De nicht möglich.

 

Hilfe für Suchterkrankte:

Hilfsangebote für Suchterkrankte können Sie u.a. hier finden: