Ärztin/Arzt für Orthopädie
Ärztin/Arzt für Allgemeinmedizin
Ärztin/Arzt für physikalische Medizin
Ärztin/Arzt für Psychiatrie oder psychosomatische Medizin
Die Schmerztherapeutische Schwerpunktpraxis behandelt Patient:innen mit chronischen Schmerzen jedweder Art.
Das Therapiespektrum ist weit gefächert und reicht von der pharmakologischen Therapie über Entspannungsverfahren, Schmerzbewältigung und Psychotherapie, Physio- und physikalische Therapie sowie Akupunktur zu invasiven Verfahren wie Paravertebralanästhesien, Stellatumblockaden und Periduralanästhesien in allen Höhen.
Das Schmerztherapeutische Zentrum verfügt über rund 560 qm Grundfläche und bietet somit ausreichend Platz für alle vorgehaltenen Therapieverfahren.
Das Zentrum hat die Ausbildungsermächtigung für 1 Jahr Allgemeinmedizin sowie 1 Jahr Spezielle Schmerztherapie und erfüllt alle Voraussetzungen für die Teilnahme an der Schmerztherapievereinbarung und ist berechtigt, Ärzt:innen zur Teilnahme an der genannten Vereinbarung auszubilden.
Anforderungen:
Der/die Bewerber:in für die ausgeschriebene Stelle sollte ein ehrliches Interesse an der Versorgung chronisch schmerzkranker Patient:innen haben.
Für die Anerkennung der Qualifikationsvoraussetzungen zur Teilnahme an der „Schmerztherapievereinbarung“ ist seitens der KVN eine abgeschlossene Facharztausbildung erforderlich, in diesem Falle Psychiatrie und oder Neurologie bzw. Psychosomatische Medizin.
- Vorkenntnisse in Verfahren der Schmerztherapie sind nicht erforderlich, sondern können vermittelt werden.
- Teil- oder Vollzeitbeschäftigungen sind möglich, ebenso wie Erhöhungen des Gehaltes durch Umsatzbeteiligung.
- Seit neuestem besteht in Niedersachsen, wie auch in anderen Kammerbezirken, die Möglichkeit, durch eine 2-jährige Facharztausbildung für Allgemeinmedizin diesen Facharzt zu erwerben. Dies kann sehr hilfreich sein, da die Niederlassung zum Beispiel für Psychiater:innen oder Neurolog:innen sehr schwierig ist in einem gesperrten KV Bezirk wie Hannover. Diese 2-jährige Weiterbildung könnte in vollem Umfang in unserem Zentrum in Kooperation mit der Hausarztpraxis erworben werden.
- Die Arbeitszeiten sind sehr regelmäßig und werden pünktlich eingehalten.
- Nacht- und Bereitschaftsdienste fallen nicht an.
- Der Urlaub beträgt 30 Tage/ Jahr.