Jede Frau im gebärfähigen Alter kann in die Situation kommen, in der sie eine Notfallverhütung benötigt, um eine mögliche ungewollte Schwangerschaft zu verhindern. Jede Frau hat das Recht selbst über ihren Körper zu entscheiden und sich gegen eine ungewollte Schwangerschaft zu entscheiden. Notfälle können unter anderem:
- Fehlende Verhütung
- Fehler bei der Anwendung von Verhütungsmitteln (abgerutschtes/ gerissenes Kondom, vergessene Pilleneinnahme, verrutschtes Diaphragma, überschrittener Termin zur Erneuerung der Kupferspirale/ Kupferballs oder für die Drei-Monats-Spritze)
- Vergewaltigung
sein.
Solltest du die Pille danach aufgrund eines sexuellen Übergriffes benötigen, sprich mit einem Arzt/ Ärztin, Apotheker:in, wende dich an Hilfsangebote und kontaktiere die Polizei.
Hotlines und Beratungsangebote bei sexualisierter Gewalt
- Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: kostenlos unter: 08000 116 016 (rund um die Uhr, täglich), Online-Beratung: www.hilfetelefon.de
- Hilfetelefon Sexueller Missbrauch: kostenlose und anonyme Beratung unter: 0800 22 55 530 (Mo, Mi, Fr: 9-14 Uhr, Di und Do: 15 bis 20 Uhr), Online-Beratung unter www.save-me-online.de
- Beratungsstellen Gewalt gegen Frauen und Mädchen: www.frauen-gegen-gewalt.de/de/hilfe-vor-ort.html
- Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche: 116 111 (kostenfrei von Handy und Festnetz, Mo-Sa 14-20)
- Muslimisches Seelsorgetelefon 24 Stunden unter: 030 4435 09821, dienstags auch auf Türkisch
