Fieber
Hat ein Kind Fieber oder ist in seinem allgemeinen Wohlbefinden beeinträchtigt, muss es zu Hause bleiben.
Ab 37,6 °C sprechen Mediziner:innen bei Kindern von einer erhöhten Temperatur, ab 38,5° C von Fieber. Eltern sollten digitale Fieberthermometer oder Infrarotthermometer nutzen, da diese die genausten Messwerte erzielen. Bei Babys, Säuglingen und Kleinkindern sollte die Messung im Po erfolgen, da dort der genauste Wert gemessen wird.
Kinder mit Fieber sollten generell viel trinken, da sie durch die erhöhte Temperatur viel schwitzen und damit Flüssigkeit verlieren. Eltern können mit Wadenwickeln, feuchten Waschlappen auf der Stirn und fiebersenkenden Medikamenten mit den Wirkstoffen Ibuprofen oder Paracetamol, versuchen, das Fieber zu senken.
Hand-Mund-Fuß-Krankheit
Vor allem Kinder unter zehn Jahren haben ein erhöhtes Risiko, an der sogenannten Hand-Mund-Fuß-Krankheit zu erkranken. Charakteristisch für diese Virusinfektion ist ein Hautausschlag im Mund, an den Händen und Füßen sowie als Begleitsymptome Fieber und Halsschmerzen. Infizierte Kinder sind hochansteckend und müssen daher zu Hause bleiben. Wadenwickel und fiebersenkende Medikamente helfen gegen das Fieber. Gegen die Schmerzen im Mund können Mundgele mit Lidocain Abhilfe verschaffen.
Läuse
Mindestens einmal im Jahr erhalten Eltern von der Schule oder dem Kindergarten die Information, dass ein Läusebefall gemeldet wurde. Die Behandlung gegen Läuse erfolgt in der Regel aus einer Kombination aus chemischen (Präparate mit Neurotoxinen), mechanischen (z.B. Auskämmen) und physikalischen (Präparate mit Silikonölen) Maßnahmen. Kinder, die von Kopfläusen befallen sind, dürfen erst wieder ihre Schule, Kita oder sonstige Einrichtung besuchen, wenn mindestens eine von eventuell mehreren Behandlungen mit einem offiziell gegen Kopfläuse wirksamen und zugelassenen Präparat erfolgte.
Scharlach
Die hochansteckende bakterielle Infektion Scharlach betrifft vor allem Fünf- bis Zwölfjährige. Typische Symptome sind Fieber, Halsschmerzen, ein fleckiger Hautausschlag, Ohrenschmerzen, Übelkeit und eine Himbeerzunge. Scharlach beziehungsweise der Erreger Streptokokken werden mit einem verschreibungspflichtigen Antibiotikum behandelt. Das Kind darf frühstens 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie und 24 Stunden nach Abklingen des Fiebers wieder in die Schule oder KiTa.
Durchfallerkrankungen
Auch bei Durchfallerkrankungen, die zum Beispiel durch das Norovirus ausgelöst werden, gilt: Das Kind sollte zu Hause bleiben, sich ausruhen, den Flüssigkeits- und Elektrolytverlust durch Wasser, Brühen oder Tees ausgleichen und erst wieder 24h nach Einsetzen eines festen Stuhlganges ins KiTa oder Schule.
Infekte
Krankheitsfrei sind Kindergärten und Schulen nie und vor allem Kinder sind oft anfälliger für kleinere Infekte. Weist das Kind leichtere Erkältungsanzeichen, wie Schnupfen oder Husten, auf, ist aber fieberfrei, hat einen guten Allgemeinzustand, trinkt, isst und spielt, kann es in der Regel auch den Kindergarten oder die Schule besuchen.
Die meisten Krankheiten werden über eine Tröpfchen- oder Schmierinfektion weitergegeben. Daher kann eine gute Hygiene das Risiko, zu erkranken, minimieren. Es ist empfehlenswert Kindern möglichst früh eine gute Handhygiene durch intensives Händewaschen sowie zum Beispiel die Nies-Etikette beizubringen.
Wann brauchen Eltern eine Kind-Krankschreibung und wann benötigen Kinder ein Attest?
Ein krankes Kind benötigt Betreuung. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass im Jahr 2024 und 2025jedem gesetzlich versicherten Elternteil fünfzehn Krankheitstage pro Kind zustehen, Alleinerziehende haben einen Anspruch auf 30 Tage. Bei mehreren Kindern kann jedes Elternteil maximal 35 Arbeitstage pro Jahr in Anspruch nehmen. Für Alleinerziehende besteht ein Anspruch auf maximal 70 Tage. Der Anspruch der Eltern auf unbezahlte Freistellung ergibt sich aus § 45 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) und gilt, wenn:
- das Kind unter zwölf Jahren alt ist
- es nicht durch eine andere, im Haushalt lebende Person (wie zum Beispiel den Lebenspartner, ein Großelternteil oder ein Au-pair) betreut werden kann
- ein Arzt oder Ärztin bescheinigt, dass das Kind krank ist und zu Hause betreut werden muss
Ist das kranke Kind bei dem gesetzlich versicherten Elternteil mitversichert, haben diese während Ihrer unbezahlten Freistellung Anspruch auf Kinderkrankengeld. Hierfür ist ab dem ersten Krankheitstag eine spezielle Kind-Krankschreibungnötig, die von einem Arzt oder Ärztin ausgestellt wird. Dies liegt daran, dass der Lohn in diesem Fall nicht vom Arbeitgeber, sondern durch die Krankenversicherung gezahlt wird.
Anders sieht es aus, wenn das Kind sein 12. Lebensjahr erreicht hat. Der Gesetzgeber hat festgehalten, dass Kinder ab 12 Jahren im Krankheitsfall nicht mehr durch die Eltern betreut werden müssen. Das bedeutet, dass Eltern kein Anspruch mehr auf die gesetzlichen Krankheitstage haben und in diesem Fall entweder Urlaub nehmen, Überstunden abbauen oder unbezahlt zu Hause bleiben müssen.
Anders als bei Erwerbstätigen, die vom Arzt oder Ärztin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (kurz: AU) erhalten, die sie bei ihrem Arbeitgeber und Krankenkasse einreichen können, erhalten Kinder ab 12 Jahren ein Attest, welches als Nachweis über die Krankheit bei der Schule eingereicht werden kann.