Wissenswertes zum E-Rezept

Verschiedene Medikamente und Medikamentenblister
Das elektronische Rezept, kurz E-Rezept, ist eine moderne Innovation im Gesundheitswesen, die den traditionellen Papierausdruck des Rezepts für Medikamente und Arzneimittel ersetzen soll. Es handelt sich um eine digitale Version eines ärztlichen Rezepts, der elektronisch an die Apotheke übermittelt wird, in der der Patient oder die Patientin das benötigte Medikament wie gewohnt erhält. Das E-Rezept ist in Deutschland ein wichtiger Schritt zur Digitalisierung im Gesundheitswesen.

Einführung des E-Rezepts in Deutschland  

Das E-Rezept wurde in Deutschland eingeführt, um den Prozess der Verschreibung und Einlösung von Medikamenten effizienter, sicherer und benutzerfreundlicher zu gestalten.  

Die Gründe und Vorteile für die Einführung des E-Rezepts sind vielfältig.  

Digitalisierung im Gesundheitswesen 

Das E-Rezept ist Teil der umfassenden Digitalisierungsstrategie im deutschen Gesundheitswesen. Durch die Nutzung digitaler Technologien sollen Prozesse vereinfacht, Zeit und Kosten gespart sowie die Qualität der Versorgung verbessert werden. 

Vereinfachung für Patient:innen 

Das E-Rezept bietet den Patient:innen eine bequeme und zeitgemäße Möglichkeit, ihre verschriebenen Medikamente zu erhalten. Anstatt ein physisches Rezept zum Arzt und zur Apotheke zu bringen, können sie das E-Rezept auf ihrem und es flexibel einlösen. 

Effizienzsteigerung für Ärzt:innen  

Das E-Rezept erleichtert den Ärzt:innen die Verschreibung von Medikamenten. Sie können das Rezept elektronisch ausstellen und direkt an die Apotheke übermitteln. Dies spart Zeit, reduziert den Verwaltungsaufwand und minimiert potenzielle Fehler bei der Verschreibung. 

Verbesserung der Medikationssicherheit 

Das E-Rezept ermöglicht eine bessere Überwachung und Nachverfolgung der Medikation. Ärzt:innen und Apotheker:innen haben einen besseren Einblick in den Medikamentenverlauf eines Patienten, was Wechselwirkungen und potenzielle Probleme vermeiden kann. Zudem verringert sich das Risiko von Verlust oder Beschädigung des Rezepts. 

Reduzierung von Papierkram 

Durch die Einführung des E-Rezepts wird der Papierverbrauch im Gesundheitswesen reduziert. Das trägt zum Umweltschutz bei und spart Ressourcen. 

Vereinfachung der Abrechnung 

Das E-Rezept ermöglicht eine einfachere und effizientere Abrechnung zwischen den Krankenkassen, Ärzt:innen und Apotheken. Die Abrechnung kann elektronisch erfolgen, was den administrativen Aufwand reduziert und Fehler minimiert. 

Es ist wichtig zu erwähnen, dass das E-Rezept aber auch Datenschutzbedenken aufwirft. Um diese zu adressieren, werden strenge Sicherheitsmaßnahmen und Verschlüsselungstechnologien eingesetzt, um die Vertraulichkeit der Patientendaten zu gewährleisten. Dennoch ist es wichtig, dass Patienten und Ärzte sich der potenziellen Risiken bewusst sind und angemessene Sicherheitsvorkehrungen treffen. 

Wie kann das E-Rezept eingelöst werden? 

Anstatt das Rezept physisch vom Arzt oder der Ärztin zu erhalten und dieses in der Apotheke einzulösen, kann der Patient oder die Patientin das E-Rezept bequem auf seinem Smartphone in einer sicheren E-Rezept-App speichern.  

Schritt-für-Schritt-Anleitung: E-Rezept nutzen 

  1. Im App Store oder Google Play Store die App „Das E-Rezept“ von der gematik GmbH herunterladen. Dies ist der offizielle Herausgeber der App. Damit die App einwandfrei funktioniert, muss das Smartphone mindestens mit dem Betriebssystem iOS 14 oder Android 7 laufen.  
  2. Für die Anmeldung in der App „Das E-Rezept“ benötigt man eine elektronische Gesundheitskarte mit der NFC-Funktion, da diesen den kontaktlosen Datenaustausch ermöglicht. Zudem wird eine PIN benötigt. Sowohl die NFC-fähige Gesundheitskarte als auch den Pin kann bei der Krankenversicherung beantragt werden.  
  3. Nachdem du die neue Gesundheitskarte und die Pin erhalten hast, kannst du dich in der App einloggen. Dafür gibst du die CAN-Nummer, die auf deiner neuen Gesundheitskarte in der rechten oberen Ecke findest, an. 
  4. Kinder oder weitere Familienangehörige können in der „Das E-Rezept“-App ganz einfach hinzugefügt werden, da es keine Begrenzung an Profilen gibt. Hierzu benötigt man ebenfalls die NFC-fähige Gesundheitskarte und den Pin.  

Einlösung des E-Rezepts ohne Smartphone  

Personen, die kein Smartphone haben, können trotzdem das E-Rezept nutzen. Hierfür kann der behandelnde Arzt oder die behandelnde Ärztin das E-Rezept ausdrucken und dem Patienten oder der Patientin auf Papier mitgeben. Dieses kann wie gewohnt in der Apotheke eingelöst werden.  

Wo kann das E-Rezept eingelöst werden?  

Apotheke

Der Patient oder die Patientin kann das E-Rezept auf seinem Smartphone anzeigen und es in einer Apotheke vor Ort einlösen. Die Apotheke kann den Barcode oder den QR-Code auf dem E-Rezept scannen und das verschriebene Medikament gemäß der elektronischen Verschreibung abgeben. 

Online-Apotheke 

Es besteht auch die Möglichkeit, das E-Rezept bei einer zugelassenen Online-Apotheke einzulösen. Der Patient kann das E-Rezept elektronisch an die Online-Apotheke senden, entweder über eine spezielle App oder über die Website der Apotheke. Die Apotheke prüft das E-Rezept und versendet die Medikamente anschließend per Post an die angegebene Lieferadresse. 

Versand per Botendienst  

Einige Apotheken bieten einen Botendienst an, bei dem ein Mitarbeitender die Medikamente persönlich zu den Patient:innen nach Hause liefert. Der Patient kann das E-Rezept an die Apotheke senden, und die Lieferung erfolgt dann bequem und direkt. 

Es ist wichtig zu beachten, dass aktuell noch nicht alle Apotheken oder Online-Apotheken das E-Rezept akzeptieren. Es ist ratsam, vorher zu überprüfen, ob die gewählte Apotheke diese Option unterstützt. Zudem muss der Patient bei der Einlösung des E-Rezepts seine Krankenversicherungskarte vorlegen, um die Abrechnung zu ermöglichen. 

Es ist auch zu beachten, dass bestimmte Medikamente, insbesondere verschreibungspflichtige Arzneimittel, nicht ohne gültiges Rezept erhältlich sind, sei es in Papierform oder als E-Rezept. Das E-Rezept ersetzt daher lediglich den physischen Rezeptausdruck, ändert aber nicht die Vorschriften für den Erhalt verschreibungspflichtiger Medikamente. 

Welche Medikamente können Ärzt:innen per E-Rezept verschreiben?  

Mit dem E-Rezept können grundsätzlich alle verschreibungspflichtigen Medikamente eingelöst werden, für die ein ärztliches Rezept erforderlich ist. Dazu gehören etwa: 

  1. Das E-Rezept kann für eine Vielzahl von Medikamenten verwendet werden, darunter Antibiotika, Schmerzmittel, Blutdruckmedikamente, Antidepressiva, Antiallergika, Betäubungsmittel und viele andere Arten von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. 
  2. Spezialmedikamente: Auch Medikamente, die zur Behandlung seltener Erkrankungen oder spezieller medizinischer Bedingungen benötigt werden, können mit dem E-Rezept eingelöst werden. Diese umfassen zum Beispiel Medikamente zur Behandlung von Krebs, Autoimmunerkrankungen oder bestimmten genetischen Erkrankungen. 
  3. Chronische Medikation: Patienten mit chronischen Erkrankungen, die regelmäßig Medikamente einnehmen müssen, können ihr E-Rezept für die fortlaufende Versorgung nutzen. Dazu gehören beispielsweise Medikamente für die Behandlung von Diabetes, Asthma, Bluthochdruck oder Herzkrankheiten. 

Es ist wichtig anzumerken, dass bestimmte Medikamente aufgrund ihrer besonderen Eigenschaften oder Gefährlichkeit nicht für das E-Rezept geeignet sein könnten. In solchen Fällen kann es weiterhin erforderlich sein, ein physisches Rezept auszustellen. 

Können auch Betäubungsmittel als E-Rezept ausgestellt werden?  

Grundsätzlich könnten auch Betäubungsmittel per E-Rezept ausgestellt werden. Betäubungsmittel sind eine spezielle Kategorie von Medikamenten, die aufgrund ihrer psychoaktiven und abhängigkeitserzeugenden Eigenschaften besonderen Vorschriften und Kontrollen unterliegen. Daher sind Betäubungsmittel derzeit noch nicht durch das E-Rezept verordnungsfähig. Die entsprechenden Stellen arbeiten jedoch an der Integration von Betäubungsmittelrezepten, mit dem Ziel, dass Mitte 2024 diese elektronisch verordnet werden.   

Wenn Betäubungsmittel per E-Rezept verordnungsfähig sind, werden diese bestimmten Bestimmungen und Kontrollen unterliegen, um den Missbrauch und die illegale Verbreitung solcher Medikamente zu verhindern. Das gilt sowohl für physische Rezepte als auch für E-Rezepte. 

Bei der Ausstellung eines E-Rezepts für Betäubungsmittel zukünftig zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen eingeführt werden. Ärzt:innen müssen spezielle Authentifizierungsmethoden verwenden, um die Identität des Patienten zu überprüfen und sicherzustellen, dass das E-Rezept rechtmäßig und korrekt ausgestellt wird. Zudem müssen bei der Einlösung des E-Rezepts für Betäubungsmittel in der Apotheke die entsprechenden Vorschriften und Kontrollen eingehalten werden, um den sicheren Umgang mit diesen Medikamenten zu gewährleisten.