Migräne ist eine neurologische Störung, die sich durch wiederkehrende, anfallsartige Kopfschmerzen auszeichnet. Sie betrifft meist eine Seite des Kopfes, kann aber auch beidseitig auftreten.
Sechs wissenswerte Fakten über Migräne
Migräne ist etwas anderes als normaler Kopfschmerz und meist von heftigen Schmerzen begleitet. Sechs interessante Fakten rund um Migräne.
Neurologische Erkrankung
Trigger/ Auslöser von Migräne können vielfältig sein
Migräne-Trigger können von Person zu Person unterschiedlich sein. Häufige Auslöser von Migräne sind Stress, hormonelle Veränderungen, starke Blutzuckerschwankungen und Umweltfaktoren wie z. B. starke Gerüche, helles Licht oder laute Geräusche.
Symptome & Begleiterscheinungen
Typische Symptome einer Migräne sind pulsierende oder pochende Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Lichtempfindlichkeit (Photophobie) und Geräuschempfindlichkeit (Phonophobie). Einige Menschen erleben auch "Aura"-Symptome wie visuelle Störungen, Kribbeln in den Extremitäten oder Sprachschwierigkeiten vor oder während eines Migräneanfalls.
Migräne ist eine unterversorgte Erkrankung
Viele Menschen, die an Migräne leiden, erhalten lange keine korrekte Diagnose oder werden nicht angemessen behandelt. Migräne wurde in der Vergangenheit häufig als "normale" Kopfschmerzen abgetan und nicht ausreichend ernst genommen. Die Stigmatisierung von Migräne als bloße Schwäche oder geringfügiges Problem hat dazu geführt, dass Betroffene oft zögern, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Frauen sind häufiger betroffen
Migräne betrifft weltweit Millionen von Menschen. Frauen sind etwa dreimal häufiger betroffen als Männer. Die Erkrankung kann in verschiedenen Lebensabschnitten auftreten, einschließlich der Kindheit, Jugend und im Erwachsenenalter und der Schweregrad kann phasenweise zunehmen, aber auch abnehmen.
Eine Migräneattacke hat mehrere Phasen
Ein Migräneanfall kann in mehrere Phasen unterteilt werden, darunter die Prodromalphase (Vorboten), die Aura-Phase (falls vorhanden), die eigentliche Kopfschmerzphase und die Postdromalphase (Nachwirkungen).
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Was sind DiGA?
DiGA (Digitale Gesundheitsanwendungen) sind Browser- oder App-basierte Anwendungen, die von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen bei bestimmten Erkrankungen verordnet werden können. Dabei handelt es sich um Gesundheitsanwendungen, die einen medizinischen Nutzen haben oder eine Verbesserung im Ablauf einer Behandlung ermöglichen.
Beispielsweise warten in Deutschland sehr viele Patient:innen mit psychischen Erkrankungen auf einen Therapieplatz. DiGA bieten die Möglichkeit, sofortige (psychologische) Hilfe zu erhalten, die auf etablierten Methoden gängiger Therapieverfahren basiert (wie z.B. die kognitive Verhaltenstherapie bei Schlafstörungen).
Alle in Deutschland zugelassenen DiGA sind Medizinprodukte niedriger Risikoklasse (I oder IIa) und durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz: BfArM) geprüft und zertifiziert.
Wie erhalte ich eine Indikationsbestätigung für eine DiGA?
Grundsätzlich können DiGA von Psychotherapeut:innen und Ärzt:innen per Indikationsbestätigung verschrieben werden. Zunächst prüfen Ärzt:innen oder Psychotherapeut:innen, welche Diagnose vorliegt und besprechen gemeinsam mit dir die verschiedenen Therapieoptionen. Fällt die Wahl auf eine DiGA, wird diese über eine Indikationsbestätigung verschrieben. Die Indikationsbestätigung kannst du dann bei deiner Krankenkasse einreichen und erhältst im Anschluss einen Freischaltcode. Mit diesem Code kannst du dich dann auf der Website des DiGA-Anbieters anmelden und den Therapiekurs beginnen. Die Kosten für DiGA werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Auch unsere Doktor.De Ärzt:innen stehen dir für ärztliche Untersuchungen und Beratungen zur Verfügung. Lade dir unsere Doktor.De-App herunter und erhalte innerhalb kurzer Zeit eine professionelle Beratung.
Übrigens: Wenn du schon einen Diagnosenachweis aus früheren Behandlungen vorliegen hast, kannst du den Zugang zu einer passenden DiGA auch direkt bei deiner Krankenkasse anfragen.
Welche DiGA können verordnet werden?
Verordnet werden können lediglich zertifizierte Digitale Gesundheitsanwendungen, die durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (kurz: BfArM) geprüft und zertifiziert sind. Neben körperlichen Erkrankungen wie Diabetes mellitus oder Multiple Sklerose sind die bislang meisten DiGA darauf ausgerichtet, die Erkennung und Behandlung psychischer Beschwerden wie zum Beispiel Depressionen oder Burnout zu unterstützen.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zertifiziert kontinuierlich neue Digitale Gesundheitsanwendungen.
Wie lang ist die Behandlungsdauer mit einer DiGA?
Die Behandlungsdauer beträgt bei den meisten DiGA 90 Tage. Bei einigen DiGA gibt es die Möglichkeit einer Folgeverordnung. Die Kosten für Folgeverordnungen werden ebenfalls von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
Werden die Kosten für eine DiGA von meiner Krankenkasse / Krankenversicherung übernommen?
Die Kosten für von Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen verordneten DiGA werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Zuzahlungen für dich als Patient:in fallen nicht an.
Viele private Krankenversicherungen (PKV) übernehmen die Kosten für eine DiGA, wenn diese von Behandelnden verordnet worden ist. Privatversicherte sollten sich jedoch im Vorfeld bei Ihrer Versicherung erkundigen, ob die Kosten übernommen werden. Denn die Erstattung der Kosten ist in der privaten Krankenversicherung nicht gesetzlich geregelt und daher individuell zu prüfen.
Warum ist eine Verordnung von DiGA per Indikationsbestätigung möglich?
Grundlage für die Verordnung von DiGA ist das Digitale-Verordnungs-Gesetz (DVG) aus dem Jahr 2019. Das Gesetz ermöglicht die Verordnung von zertifizierten DiGA, welche ein umfangreiches Prüfverfahren des BfArM durchlaufen haben. DiGA bieten die Möglichkeit, etablierte Behandlungskonzepte sinnvoll zu ergänzen und Behandlungsverläufe positiv zu beeinflussen.