Alle Informationen zur Leistungspauschale

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In drei Schritten zur digitalen Sprechstunde

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Schritt 1: Registrieren

Nach dem Download der App musst du dich einmalig in einem kurzen und einfachen Prozess registrieren – und schon stehen dir sämtliche Funktionen von Doktor.De zur Verfügung.
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Schritt 2: Check-In

Du wirst zunächst von unserer digitalen Schwester Anna befragt, damit du schnell und gezielt ärztlichen Rat bekommen kannst. Hier wirst du gebeten, Fragen zu deinem allgemeinen Gesundheitsstatus und deinen Symptomen zu beantworten.
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Schritt 3: Zahlung autorisieren

Im Anschluss autorisierst du die Zahlung für die Leistungspauschale von 4,99 €, die per Paypal oder Kreditkarte bezahlt werden kann. Die Pauschale wird erst nach der vollständigen telemedizinischen Behandlung abgebucht. Die erste Behandlung ist für dich kostenfrei. Nach der Autorisierung kommst du in unser digitales Wartezimmer. Mach es dir dabei ruhig bequem, unsere App sagt dir Bescheid, sobald du an der Reihe bist.
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Schritt 4: Los geht’s

Sobald jemand unserer Kooperationsärzt:innen bereit ist für die digitale Beratung, wirst du über unsere App und eine sichere Verbindung zu einem Videocall eingeladen! Du kannst diesen annehmen, wo es dir am besten passt.

Häufige Fragen und Antworten zur Leistungspauschale

 

Was ist die Leistungspauschale und wofür wird sie verwendet?

Die Leistungspauschale verwenden wir, um unsere Plattform zu betreiben und weiterzuentwickeln. Wir bieten dir über diese Plattform ergänzende Angebote neben der telemedizinischen Behandlung an. So können wir sicherstellen, dass unsere Patient:innen jederzeit den bestmöglichen Zugang zu qualifizierter telemedizinischer Versorgung erhalten. Der Download und die Registrierung in der Doktor.De-App sind weiterhin kostenfrei. Ebenso erheben wir für unsere Leistung im Rahmen deiner ersten telemedizinischen Behandlung keine Leistungspauschale.

Unsere ergänzenden Angebote umfassen unter anderem:

  • Telefonische Hotline/Patientenservice: Montag bis Freitag von 07 bis 19 Uhr, am Samstag von 07 bis 15 Uhr ist unser Service zu deinen Fragen rund um die Behandlung, Krankschreibungen, Rezepte, Überweisungen und die Doktor.De-App erreichbar.
  • Unkompliziert und bequem zum Arztgespräch: unsere App erfasst alle wichtigen Daten und bereitet sie für das medizinische Personal auf, sodass du so wenig Wartezeit wie möglich hast und dich auf deine Genesung konzentrieren kannst.
  • Rezeptweiterleitung: Rezepte kannst du von uns an deine Apotheke vor Ort oder Versanddienstleister weiterleiten lassen, um deine Medikamente bequem zu erhalten. Im Falle von Problemen mit der Rezepteinlösung unterstützen dich unsere Experten vom Patientenservice.
  • Plattformbetrieb und Wartung deines Benutzerkontos, u.a. zur Dokumentenverwaltung; du hast dein eigenes Benutzerkonto, über das du auf Dokumente zugreifen kannst.
  • Regelmäßige Informationen und Tipps zu Gesundheitsthemen: Wir senden dir im Falle deiner Einwilligung einen Newsletter mit vielen spannenden Gesundheitstipps.
  • Produktweiterentwicklung: Das gesamte Doktor.De-Team arbeitet daran, dass wir unseren Patient:innen einen schnellen und einfachen Zugang zu qualifizierter telemedizinischer Versorgung durch in Deutschland approbierte Ärzt:innen und einen reibungslosen Ablauf rund um die erforderlichen Dokumente bieten können.

Wer trägt die Kosten der medizinischen Behandlung?

Die Leistungspauschale ist unabhängig von den Behandlungskosten. Die Behandlungskosten werden für gesetzlich Versicherte von den Krankenkassen zu 100 % übernommen. Privatversicherte und Selbstzahler bekommen unabhängig von der Leistungspauschale weiterhin von unseren Kooperationsärzt:innen eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Privatversicherte können diese bei ihrer Versicherung einreichen.

Die medizinische Behandlung wird durch unsere erfahrenen Kooperationsärzt:innen mit Zulassung in Deutschland erbracht und umfasst neben dem Arztgespräch auch die Erstellung eines Arztbriefes sowie bei Bedarf die Erstellung von Krankschreibungen, Rezepten und Überweisungen. Unsere Kooperationsärzt:innen führen alle telemedizinischen Behandlungen über Doktor.De nach den allgemein anerkannten medizinisch-fachlichen Standards durch.

Wie hoch ist die Leistungspauschale für Patient:innen?

Unser Service ist rund um deine erste telemedizinische Behandlung kostenfrei. Ab der zweiten Behandlung fällt für die Nutzung der Services von Doktor.De für Patienten und Patientinnen eine Leistungspauschale von 4,99 Euro an. Diese wird nach jeder abgeschlossenen medizinischen Behandlung von Doktor.De erhoben.

Ausgenommen von der Leistungspauschale ist die Ausstellung von DiGA-Rezepten über die Kachel “App per Rezept”. Ebenfalls wird keine Leistungspauschale bei Patient:innen erhoben, die mit ihrem eigenen Hausarzt oder Hausärztin eine Videosprechstunde wahrnehmen.

Muss ich eine Pauschale zahlen, wenn kein Arztgespräch zustande kommt?

Nein, die Leistungspauschale fällt nicht an, wenn keine telemedizinische Behandlung zustande kommt. Beginnst du zum Beispiel damit, die digitale Anamnese auszufüllen und brichst dann den Vorgang ab, fallen für dich keine Kosten an. Ebenso fällt keine Leistungspauschale an, wenn du unser digitales Wartezimmer verlässt, bevor ein Arztgespräch beginnt.

Zahlen Neupatient:innen eine Leistungspauschale?

Als Neupatient:in zahlst du im Rahmen deiner Erstbehandlung keine Leistungspauschale sodass du dich von der Servicequalität von Doktor.De überzeugen kannst. Nach der Erstbehandlung berechnen wir nach jeder abgeschlossenen Behandlung eine Leistungspauschale von 4,99 Euro – egal, ob du eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Rezept, Überweisung oder ärztlichen Rat benötigst.

Wer ist von der Zahlung der Leistungspauschale ausgeschlossen?

Von der Leistungspauschale ausgeschlossen sind:

  • Neupatient:innen, die die Doktor.De-App und Service erstmalig nutzen.
  • Patient:innen, die über die Doktor.De-App eine DiGA verordnet bekommen.
  • Patient:innen, die die Akutsprechstunde per Video bei ihrem Hausarzt über die Doktor.De-App wahrnehmen.
  • Eltern und Kinder, die die kinderärztliche Videosprechstunde bei Doktor.De wahrnehmen.

Wie wird die Leistungspauschale bei bestehenden Patient:innen erhoben?

Damit du als bestehender Patient/ Patientin unseren telemedizinischen Service weiterhin nutzen kannst, werden wir dich bitten, eine Zahlungsart für die Leistungspauschale anzugeben. Es sind folgende Zahlungsarten möglich:

  • PayPal
  • Giro
  • Kreditkarte Debit

Eine detaillierte Übersicht der von dir in der Vergangenheit bezahlten Leistungspauschalen kannst du im Bereich “Zahlungen” im “Mehr”-Tab einsehen. Dort kannst du auch die entsprechenden Rechnungen herunterladen.

Wann wird die Leistungspauschale abgebucht?

Bevor du unseren Service nutzt, autorisierst du eine zukünftige Zahlung über die gewählte Zahlungsart. Die Leistungspauschale wird erst abgebucht, wenn die telemedizinische Behandlung abgeschlossen ist, also wenn du mit einem Arzt oder Ärztin gesprochen hast und dir deine erforderlichen Dokumente ausgestellt wurden.

Wann habe ich ein Recht auf Rückerstattung?

Falls du nicht die Möglichkeit hattest, mit einem Arzt oder Ärztin zu sprechen oder du den Prozess abbrechen musstest, wird dir der Betrag nicht berechnet.

Sollte die Leistungspauschale fälschlicherweise abgebucht worden sein, sorgt unser Patientenservice dafür, dass dir dein Geld über die von dir gewählte Zahlungsart zurückerstattet wird.

Was fällt alles unter die medizinische Behandlung?

Alle telemedizinischen Behandlungen bei Doktor.De werden von unseren Kooperationsärzt:innen nach den allgemein anerkannten medizinisch-fachlichen Standards durchgeführt.

Zu der telemedizinischen Behandlung gehört:

  • die Anamnese durch unsere digitale Assistentin
  • der telemedizinische Service unserer Ärzt:innen
  • und die Dokumentenausstellung wie Arztbrief, Rezepte, Krankschreibungen oder Überweisungen

Die von der Ärzt:in oder Arzt erstellten Dokumente stehen dir für 90 Tage in der App zur Verfügung.

Wichtiges über unsere Leistungen

Ärztliche Behandlung und Überweisungen

Bei uns erfolgt deine Fernbehandlung immer unter Berücksichtigung allgemein anerkannter medizinischer Standards. Die mit uns kooperierenden Ärzt:innen helfen dir so gut wie möglich, aber nicht alle Symptome und Krankheiten eignen sich für eine Fernbehandlung. Möglicherweise empfehlen die Kooperationsärzt:innen einen physischen Arztbesuch oder stellen dir eine Überweisung zum Spezialisten oder Spezialistin aus. Die Überweisung erhältst du nach der Behandlung ganz einfach in der App.

Kostenerstattung

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 100 % der medizinischen Behandlungskosten, d. h. als gesetzlich Versicherter musst du nichts zahlen. Privatversicherte und Selbstzahler bekommen wie üblich nach der Behandlung von unserem Kooperationsarzt oder -ärztin eine Rechnung nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzt:innen) zugesendet. Privatversicherte können diese bei ihrer Versicherung einreichen.

Pro abgeschlossener telemedizinischer Behandlung erheben wir eine Leistungspauschale von 4,99 €. Diese Leistungspauschale verwenden wir, um unsere Plattform zu betreiben und weiterzuentwickeln und dir den bestmöglichen Service bieten zu können. Für Neupatienten und Neupatientinnen ist die erste Behandlung kostenfrei. Mehr erfährst du hier.

Rezepte und Medikamente

Falls notwendig, verschreiben dir die mit uns kooperierenden Ärzt:innen Medikamente. Sobald das Rezept ausgestellt ist, erhältst du eine Benachrichtigung von uns und kannst entweder eine Apotheke vor Ort, einen Versanddienstleister oder einen Medikamenten Lieferdienst auswählen.

Vor der flächendeckenden Einführung des e-Rezeptes in Deutschland erhalten alle unsere Patient:innen unabhängig von ihrer Versicherungsart ein Privatrezept. Die Kosten für das Medikament müssen selbst getragen werden. Privatversicherte können das Rezept wie sonst auch bei ihrer Krankenversicherung einreichen.

Krankschreibungen

Unabhängig von der Art deiner Versicherung können dir die Kooperationsärzt:innen eine Krankschreibung* ausstellen, wenn dies notwendig ist. Du erhältst alle dafür notwendigen Dokumente digital von uns.

Nur positive Nebenwirkungen für dich

✓ Kurze Wartezeiten ohne Termin

✓ Bequem vom Sofa aus – oder von wo du willst

✓ Spontan, flexibel und mit langen Öffnungszeiten

✓ Größtmögliche Datensicherheit mit KBV-Zertifizierung

Geprüfte Kompetenz

Alle bei uns tätigen Kooperationsärzt:innen sind von uns im Hinblick auf ihre Qualifikation geprüft worden und besitzen eine deutsche Approbation sowie langjährige fachärztliche Erfahrung. Um die Qualität unserer medizinischen Versorgung zu gewährleisten, bilden sich die mit uns kooperierenden Ärzt:innen gemäß den Richtlinien der Landesärztekammern und der Bundesärztekammer stetig fort.

Deine Daten in besten Händen

Datensicherheit ist gerade in Gesundheitsfragen ein sensibles Thema. Deine Daten werden daher alle DSGVO-konform genutzt und bleiben immer in Europa. Außerdem sind unsere Videoanrufe zu 100 Prozent verschlüsselt und Patientendaten werden streng vertraulich behandelt – und das sogar TÜV-zertifiziert.

1 Die durch Ärzt:innen bei Doktor.De ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (AU) beruhen auf einer vorherigen Beratung bzw. Behandlung des Patienten oder der Patientin im Wege einer Videosprechstunde und entsprechen damit den gesetzlichen Anforderungen. Obwohl sich in der Praxis mittlerweile etabliert hat, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in digitaler Form (Scan/PDF) vorzulegen, ist es nicht ausgeschlossen, dass einzelne Arbeitgeber zumindest bis zur flächendeckenden Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform verlangen. Wir empfehlen Arbeitnehmern deshalb, sich mit ihrem Arbeitgeber im Vorhinein abzustimmen, ob zusätzlich zur digitalen Form auch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform vorgelegt werden muss.